„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [wurde] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt … Gott selbst ist Urheber der Ehe“ (GS 48,1). Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind. Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution, obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat. Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen. Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [Vgl. GS 47,2], besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung, denn „das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden“ (GS 47,1).
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