Als am 11. April dieses Jahres im Bundestag diskutiert wurde, ob der Bluttest zur vorgeburtlichen Feststellung der Trisomie in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen werden solle, saßen auf der Zuschauertribüne einige Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21. Es war also schon deshalb für die Abgeordneten nicht ganz leicht über die Finanzierung dessen zu sprechen, was bei einem entsprechenden Befund sehr oft zur Tötung des Ungeborenen führt.

Sie sprachen über das Recht auf Nichtwissen, über die Liebenswürdigkeit der Menschen mit Trisomie 21, über ihre Freude am Leben, ihre vielen Fähigkeiten, natürlich auch – wie immer – über das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Vor allem aber diskutierten sie in Wahrheit darüber, ob ein Embryo mit dem Chromosom „zu viel“, das manche liebevoll Zusatzausrüstung nennen, das Recht auf Leben hat.

Vordergründig spricht die Logik dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen, weil die Fruchtwasseruntersuchung – die nicht ungefährlich ist und zu Fehlgeburten führen kann – von der Kasse bezahlt wird. Und warum sollen Frauen 130 bis 500 Euro für ihn zahlen, wenn die problematischere Untersuchung kostenlos ist?

Doch damit wird das Tor weit geöffnet für die immer intensivere Suche nach Anzeichen für das Down-Syndrom. Der Test auf Trisomie 13, 18 und 21 eröffnet aber keine Chancen auf vorgeburtliche Behandlung. Er dient einzig und allein dazu, Eltern vor die schreckliche Entscheidung zu stellen, ihr Kind abzutreiben oder Leben zu lassen. Über Leben und Tod des Menschen zu verfügen, kommt diesem allerdings nicht zu.

Damit nicht genug. Der Test öffnet das Tor auch für immer weitergehende vorgeburtliche Fahndungen nach eventuellen zukünftigen Krankheiten: zum Beispiel Krebsneigung, Herzschwäche oder Diabetes. Irgendwann wird man nach nicht erwünschten Eigenschaften – etwa „falsches“ Geschlecht oder mangelnde Intelligenz – suchen.

Logik und Ethik verlangen daher nicht nach der Kassenfinanzierung des Bluttests, sondern danach erst recht die Fruchtwasseruntersuchung nicht mehr zu finanzieren. Für behandelbare Krankheiten gibt es andere Diagnoseverfahren.

Eine junge Frau mit dem Down-Syndrom äußerte sich angesichts der Diskussion in einer ausgezeichneten Sprache, die man manch anderen nur wünschen kann. Und die Mutter eines kleinen Jungen brachte es auf den Punkt: Bis jetzt habe man sie nicht auf ihren Sohn angesprochen. Nun gebe es unterschwellige Bemerkungen und auch die Äußerung, dass „so etwas“ heute doch nicht mehr nötig sei.

Eltern mit einem so besonderen Kind sind oft sehr belastet und benötigen besonders viel Unterstützung durch den Staat und jeden Einzelnen. Darauf und auf die Finanzierung jeder Hilfe haben sie Anspruch!