Die Diskussion um die Legalisierung der Euthanasie in Deutschland ist in eine entscheidende Phase eingetreten.

Die Befürworter einer aktiven Sterbehilfe nutzen die Notlage Schwerkranker, Behinderter und Sterbender aus. Sie versuchen durch gezielte Übertretung des geltenden Verbots Präzedenzfälle zu schaffen, um den Gesetzgeber zu einer Neuregelung in ihrem Sinne zu nötigen. Die Befürworter einer aktiven Sterbehilfe greifen in der Diskussion auf jene Argumente zurück, die wir aus der Abtreibungsdebatte kennen, wie Eindämmung des Sterbetourismus, keine Privilegierung der Begüterten, Freiheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, medizinisch geregelte Sterbehilfe.

Die unterzeichnenden Gemeinschaften erklären demgegenüber:

„Willentliche Euthanasie, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen ist Mord. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde des Menschen und gegen die Ehrfurcht vor dem lebendigen Gott, seinem Schöpfer“ (KKK. Ziff. 2324).

Aktive Sterbehilfe und eine Kommerzialisierung müssen verboten bleiben.

Die Palliativmedizin ist zu fördern. Die Hospizbewegung mit einer humanen Sterbebegleitung ist auszubauen, damit auch in Zukunft Sterben in Würde gewahrt ist.

Prof. Dr. Hubert Gindert, Forum Deutscher Katholiken
Gerhard Braun, Aktionsgemeinschaft kath. Laien und Priester
Edmund Dillinger, Ehrendomherr, Bruderschaft der Hl. Apostel Petrus und Paulus
Msgr. Ludwig Vogel, Fatima Weltapostolat
Manfred Libner M.A., Stiftung Ja zum Leben