Prälat Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Roos, Bonn

 

Von Papst Paul VI. stammt der schöne Satz: „Die Kirche hat der Menschheit die Liebe Gottes und das ihr durch Christus gebrachte Heil zu verkünden; eben damit lässt sie aber das Licht des Evangeliums auch in Handel und Wandel der Menschen hineinstrahlen und hilft ihnen damit, dem, was Gott in seiner liebevollen Absicht mit ihnen vorhat, zu entsprechen und das Vollmaß dessen zu erreichen, was Ziel ihres eigenen Strebens ist“ (Octogesima adveniens 1). Statt in Handel und Wandel“ könnten man im Blick auf unser Thema sagen: in Leben und Sterben einer alternden Gesellschaft? Dabei geht es um drei Fragen: Wie werden wir älter? Wie wollen wir alt sein? Wie wollen wir sterben?

I.Wie werdem wir älter?

1.Unsere alternde Gesellschaft

Dass wir in einer alternden Gesellschaft leben, ergibt sich aus zwei demografischen Faktoren: der zunehmenden Lebenserwartung und der abnehmenden Geburtenhäufigkeit. Über die zunehmende Lebenserwartung macht Jörg Althammer, Professor für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der Katholischen Universität Eichstädt/Ingolstadt, auf einen oft übersehenen Aspekt besonders aufmerksam: Die mit dem Eintritt in den Ruhestand beginnende fernere Lebenserwartung“ eines 65-jährigen Mannes liegt aktuell bei 18 Jahren, bei einer Frau beträgt sie 21 Jahre. Die so gewonnenen Lebensjahre“ sind in der Regel in der ersten Hälfte dieser Zeitspanne recht gesunde Lebensjahre“. Der Gesundheitszustand und die damit gegebene Erwerbsfähigkeit“ der Bevölkerung seien sogar noch etwas stärker gestiegen als die Lebenserwartung.“1

Die zweite, viel gewichtigere Ursache der Alterung unserer Gesellschaft ist die gesunkene Geburtenhäufigkeit: Brachte eine Frau im Jahr 1960 noch durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt, sind es seit 1975 in etwa 1,4. Deutschland zählt damit seit 50 Jahren zu den Ländern mit der geringsten Geburtenziffer weltweit.“ Althammer weist besonders darauf hin, dass der Anteil der Ein- und Zweikind-Familien an allen Familienhaushalten“ in dieser Zeit weitgehend konstant geblieben“ ist. Der Rückgang der Geburtenzahl ist vielmehr auf eine deutliche Zunahme der kinderlosen und auf eine drastischen Rückgang der kinderreichen Familien zurückzuführen“2.Wie dramatisch diese Entwicklung ist, macht der Blick auf den „Altersquotienten“ deutlich, also auf den Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Er liegt derzeit etwas unter einem Drittel. „Dieser Anteil wird unter realitischen Annahmen bis 2035 auf etwa 50% und ab 2050 über 60% liegen“3. Die Tendenz geht also dahin, dass sich bald vier Großeltern ein Enkelkind teilen müssen.

2.Die unersetzliche Kulturleistung der Familie

In dieser sich zuspitzenden Situation gibt es, wenn wir nicht mehr Kinder bekommen, rentenpolitisch nur zwei Möglichkeiten: Die Anhebung des Renteneintrittalters oder die Absenkung des Rentenniveaus. Althammer erinnert daran, dass bei der Einführung der dynamischen Rente“ unter Konrad Adenauer 1957 der damalige Münsteraner Professor Joseph Höffner und der Kölner Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer, Wilfrid Schreiber (vgl. Schreiberplan“) von einem Drei-Generationen-Vertrag“ gesprochen haben: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen die laufenden Renten in Vertrauen darauf, dass in Zukunft eine nachwachsende Generation bereitsteht, die über ihre Produktivität die erworbenen Rentenansprüche abdecken wird. Die zukünftigen Beitrags- und Steuerzahler sind die Kinder von heute. Deshalb leisten Eltern durch die Geburt und die Erziehung ihrer Kinder einen Beitrag, der für die finanzielle Stabilität des Systems ebenso wichtig ist wie die Entrichtung monetärer Beiträge. Für die Sozialversicherung sind Familien…im wahren Sinn des Wortes ,systemrelevant‘. Deshalb kann eine Generation, die im erheblichen Umfang darauf verzichtet, Kinder zu erziehen, nicht davon ausgehen, über das System sozialer Sicherung das gleiche Versorgungsniveau zu erhalten, wie eine Generation, die diese Erziehungsleistungen auf sich nimmt.“4 Joseph Höffner hat damals formuliert: Man kann keine Sozialpolitik gegen die Mathematik betreiben“5. In der jetzigen Rentenformel werden die Renten durch den monetären“ Beitrag in Form der Abgaben aus der Erwerbsarbeit von derzeit ca. 19% des Bruttolohns sowie einem laufend steigendem Staatszuschuss finanziert, ohne den der Beitragsatz bereits heute bei ca. 27% liegen müsste. Kaum berücksichtigt aber wird im jetzigen Finanzierungssystem – trotz der vor einigen Jahren eingeführten geringen Mütter-Rente“ – der generative“ Beitrag, der darin besteht, Kindern das Leben zu schenken und sie zu erziehen, aus denen dann später Beitragszahler werden. Auch das Bundesverfassungsgericht, so erläutert Althammer, habe in seinem Familien-/Pflegeurteil aus dem Jahr 2002 die systemerhaltende Funktion der Erziehungsleistungen für die Sozialversicherung betont“ und „dem Gesetzgeber aufgetragen, die Benachteiligung der Familie im gesamten System sozialer Sicherung abzubauen. Dieses Urteil harrt weiterhin seiner Umsetzung“. Insofern sagt Althammer zu Recht: Derzeit ist es vielmehr so, dass die Familien Leistungen für den Staat erbringen. In ökonomischer Betrachtung wäre die Anerkennung von Kindererziehungszeiten im System sozialer Sicherung…notwendiger Bestandteil eines umfassenden Verständnisses der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen“6.

Die humanitäre Bedeutung der Familie gerade für eine alternde Gesellschaft lässt sich aber keineswegs auf das Rentenproblem reduzieren. Die fundamentale Kulturleistung der Familie besteht in der „Erziehung zu den Grundwerten des menschlichen Lebens“ (Familiaris consortio 37)7. Insofern sei „die täglich erlebte und gelebte Gemeinschaft und Anteilnahme in Freud und Leid …die konkreteste und wirksamste Schule für die aktive, verantwortliche und erfolgreiche Eingliederung der Kinder in den größeren Raum der Gesellschaft“ (ebd.). In der Familie „wachsen ja die Bürger heran, und dort finden sie auch ihre erste Schule für jene sozialen Tugenden, die das Leben und die Entwicklung der Gesellschaft von innen her tragen und gestalten“ (FC 42). Die wohl eindrücklichsten Aussagen dazu formulierte Johannes Paul II. in seiner Sozialenzyklika „Centesimus annus8 (1991). Die Familie ist es, „in deren Schoß der Mensch die entscheidenden Anfangsgründe über die Wahrheit und das Gute empfängt, wo er lernt, was lieben und geliebt zu werden heißt und was es konkret besagt, Person zu sein“. Hier schaffe die „auf die Ehe gegründete Familie … eine Lebensatmosphäre“, in „der das Kind geboren werden und seine Fähigkeiten entfalten kann. Wo es sich seiner Würde bewußt wird und sich auf die Auseinandersetzung mit seinem einmaligen und unwiederholbaren Schicksal vorbereiten kann“ (CA 39). Die verhaltensethische Ursache des Geburtenrückgangs sieht der Papst vor allem darin, dass sich junge Menschen der Verpflichtung“ entziehen, sich fest mit einem anderen Menschen zu verbinden und Kinder zu zeugen“. Sie würden eher dazu verleitet, Partner und Kinder als eines der vielen ‚Dinge‘ anzusehen, die man, je nach eigenem Geschmack, haben oder nicht haben kann und die mit anderen Möglichkeiten in Konkurrenz treten“ (CA 39).

3.Erwerbsarbeit und Familienarbeit

Wir haben es uns im allgemeinen Sprachgebrauch angewöhnt, den Begriff „Arbeit“ auf „Erwerbsarbeit“ zu reduzieren. Um unser Leben in Würde zu führen und in seinen Möglichkeiten entfalten zu können, ist die „Erwerbsarbeit“ unabdingbar. Bei genauerem Zusehen aber zeigt sich, dass sie aber nur knapp die Hälfte der für unser Leben notwendigen Arbeit ausmacht. Fast genau so groß ist der Anteil der „Familienarbeit“, insbesondere als Erziehungs- und Pflegearbeit. Hinzu kommen die freie Eigenarbeit und die ehrenamtliche Sozialarbeit. Eine wirklich humane Arbeitsgesellschaft muss sämtliche Formen der Arbeit und ihre innere Beziehung zueinander im Blick haben.

Darauf hat besonders Johannes Paul II. 1961 in seiner Enzyklika „Über die menschliche Arbeit“ (Laborem excercens) hingewiesen. Er kritisiert die Reduktion der menschlichen Arbeit auf „Erwerbsarbeit“. Er stellt vor allem die Arbeit jener Frauen heraus, „die manchmal ohne gebührende Anerkennung seitens der Gesellschaft, ja sogar der Angehörigen, tagtäglich die Mühe und Verantwortung des Haushalts und der Kindererziehung tragen“. Sie seien genau so wie jene Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, „arbeitende Menschen“ (LE 9)9. Er wendet sich gegen eine Form der angeblichen „Befreiung“ der Frau, die praktisch zu Lasten der Familie und damit ihrer selbst geht: „Die wahre Aufwertung der Frau erfordert eine Arbeitsordnung, die so strukturiert ist, daß sie diese Aufwertung nicht mit dem Aufgeben ihrer Eigenheit bezahlen muß und zum Schaden der Familie, wo ihr als Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt“. Die Frauen sollen also alle „Tätigkeiten … ohne Diskriminierungen und ohne Ausschluß von Stellungen, für die sie befähigt sind“, wahrnehmen können. Sie sollen sich aber auch „ohne Behinderung ihrer freien Entscheidung, ohne psychologische und praktische Diskriminierung und ohne Benachteiligung gegenüber ihren Kolleginnen der Pflege und Erziehung ihrer Kinder … widmen. Der notgedrungene Verzicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben um eines außerhäuslichen Verdienstes willen ist im Hinblick auf das Wohl der Gesellschaft und der Familie Unrecht, wenn es den vorrangigen Zielen der Mutterschaft widerspricht oder sie erschwert“ (LE 19).

Dazu noch eine Nebenbemerkung: Im Wartezimmer einer Arztpraxis fiel mein Blick neulich zufällig auf die Frauenzeitschrift „Brigitte“. Als ich das Inhaltsverzeichnis anschaute, fand ich die interessante Überschrift: „Die Illusion der Kernzeit“. Damit ist gemeint, dass zwei berufstätige Eltern meistens am Abend mit ihren Kindern noch gemeinsam einige Zeit verbringen können. Die entsprechende Theorie sagt: Wenn das in rechter Weise geschieht, ist das genur. „Brigitte“ weist jedoch in einer ganzen Reihe von Fallbeispielen darauf hin, dass man sich damit in die eigene Tasche lügt. Die „Kernzeit“ reicht eben nicht aus, um Kindern jene Beheimatung und Zuwendung zu gewähren, die sie nicht nur als Kleinkinder brauchen.

II.Wie wollen wir alt sein?

Die Beantwortung dieser Frage hängt wesentlich davon ab, in welchem „Denkhorizont“ wir leben. Bis zum Ende des christlichen Mittelalters verstand sich der Mensch als „Homo viator“, der zu seinem eigentlichen himmlischen Ziel unterwegs ist. Die ökonomischen und politischen Verhältnisse sowie die medizinischen Möglichkeiten waren eng und begrenzt. Es gab allenfalls kleine Fortschritte, aber nicht „den Fortschritt“. Die mittlere Lebenserwartung betrug von der Antike bis zum Ende des 18. Jahrhunderts unverändert ca. 35 Jahre. Dem gegenüber lässt sich die Neuzeit beschreiben als großartige und vordem ungeahnte Entfaltung der Möglichkeiten menschlicher Ratio durch die positiven Wissenschaften und deren Anwendung in Technik, Ökonomie und Politik.10 Ninzu kam, dass die modernen Humanwissenschaften (Psychologie, Medizin, Biologie) immer mehr über den Menschen im Sinne eines wissenschaftlichen Zugriffs erfuhren oder zu erfahren hofften. Dieses Wissen kann uns helfen, die Last des Alters besser zu ertragen, es kann aber auch ein Altern in Würde bedrohen.

1.Bedrohungen der Humanität des alternden Lebens

In seiner Sozialenzyklika „Caritas in veritate11 stellt Benedikt XVI. als Folge des sich neuzeitlich entfaltenden Fortschrittdenkens fest, der Mensch sei heute gewissermaßen „in die Hände des Menschen“ gelegt. In einer „Kultur der totalen Ernüchterung“ glaubt er, „alle Geheimnisse aufgedeckt zu haben. Weil man bereits an die Wurzel des Lebens gelangt ist, kommt es zur Entwicklung und Förderung von In-Vitro-Fertilisation, Embryonenforschung und Möglichkeiten des Klonens und der Hybridisierung des Menschen. Hier findet der Absolutheitsanspruch der Technik seinen massivsten Ausdruck“. Die schon von seinem Vorgänger Johannes Paul II. apostrophierte „Kultur des Todes“ schreite von der „verbreiteten tragischen Plage der Abtreibung“ fort in Richtung einer systematischen „eugenischen Geburtenplanung“. Auf deren „entgegengesetzter Seite“ werde einer „mens euthanasica der Weg bereitet“. Benedikt XVI. fragt: „Wer wird die negativen Auswirkungen einer solchen Mentalität auf die Entwicklung ermessen können?“. Er spricht von „Situationen menschlichen Verfalls“ und von „willkürlicher Selektivität“ (CiV 75).12

Auf diesem Weg ist inzwischen das vielleicht letzte Tabu gebrochen worden, nämlich das in Großbritannien erlaubte Experimentieren mit dem menschlichen Erbgut. Eberhard Schockenhoff sagte dazu jüngst: „Der für mich entscheidende Punkt ist, dass von den Eingriffen nicht nur das individuelle Genom eines Einzelnen betroffen ist, sondern – wenn er sich fortpflanzt – alle künftigen Generationen. Das ist eine Reise ins Ungewisse. Niemand kann heute seriös die Folgen abschätzen. Es ist, als ob ich in einen Zug einsteige, aus dem ich nicht mehr herauskomme und von dem ich nicht weiß, wohin er fährt“13. Unter der Überschrift „Abwertung verzichtvollen und abhängigen Lebens“ konstatiert der Freiburger Arzt und Medizinethiker Giovanni Maio eine „verdeckte Tendenz zur totalen Abwertung verzichtvollen Lebens, eine Tendenz zur Geringschätzung allen behinderten Lebens, eine Tendenz zur vermeintlich freiwilligen Abschaffung allen gebrechlichen Lebens.“ Solche Tendenzen zeigen sich schon am Anfang des Lebens, an dem ein Embryo erst dann ein Lebensrecht hat, wenn er eine „genetische Prüfung“ bestanden hat. Im gleichen Sinn werde „später das Leben in Krankheit nicht als ein Leben betrachtet, das besonderer Zuwendung bedarf, sondern immer mehr als ein Leben, das eigentlich gar nicht sein müsse, wenn man nur der ‚Autonomie‘ der Patienten mehr Raum geben“ würde bis hin zum assistierten Suizid. Sowohl hinter der Forderung, „unnötiges Leid“ zu verhindern, wie auch hinter der „Abwertung verzichtvollen Lebens“ steht, so Giovanni Maio, „eine verdeckte Ideologie der Unabhängigkeit“, nach der „allein der unabhängige und sich selbst versorgende Mensch ein wertvolles und sinnvolles Leben führen“ könne. Die Angst, von anderen abhängig zu werden, wolle man nicht wahrhaben und deute sie in ein „Pathos der Freiheit“ um.14 Manfred Spieker bemerkt dazu: Wer in diesem Sinn „Selbstbestimmung“ als „Kern der Menschenwürde“ ansieht, „möchte Planungsicherheit bis zum letzten Tag seines Lebens“ haben. Dies aber sei „eine Illusion. Der Kult der Selbstbestimmung spiegelt eine Autarkie vor, die nicht der conditio humana entspricht.“15

2. Leben im „Ruhestand“

Wenn jemand aus dem Erwerbsleben verabschiedet wird, heißt es oft: Er geht in den „verdienten“ Ruhestand. Dabei übersehen wir aber, dass unter den Bedingungen einer alternden Gesellschaft ein Ruhestand ab 65 Jahren finanziell immer weniger „verdient“ werden kann. Wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen sagen schon heute klar voraus, dass wir uns auf eine Erwerbsarbeitsgrenze von 70 Jahren einstellen müssen. Es ist selbstverständlich, dass es dabei auf die Art und Weise der Arbeit des Berufes ankommt. Ein Professor kann sich beispielsweise nicht mit einem körperlich hart arbeitenden Straßenbauarbeiter der wegen der „Eintönigkeit“, seiner ihn wenig erfüllenden Tätigkeiten den Ruhestand „herbeisehnt“. Dessen ungeachtet ist zu fragen, ob es wirklich human ist, nach der Methode „im Gleichschritt Marsch“ alle Menschen mit 65 oder gar 63 Jahren in den Ruhestand zu schicken. Dies wird auch deshalb immer problematischer, weil unsere industrielle Dienstleistungsgesellschaft von hochqualifizierter Arbeit lebt. Derzeit suchen schon angesichts des „Fachkräftemangels“ viele Unternehmen händeringend nach „Pensionären“, die noch in einem bestimmten Umfang mitarbeiten können und wollen. Immer deutlicher zeichnet sich die Tendenz ab, dass „rüstige Rentnerinnen und Rentner“ in freiwilliger Sozialarbeit helfen, Probleme zu lösen, die ohne ihren Einsatz nicht lösbar wären. Was wären unsere Pfarrgemeinden, unsere Musik- und Sportvereine, unsere vielfältigen Selbsthilfegruppen ohne die über 65-Jährigen! Ein aktuelles Beispiel dafür ist auch der freiwillige Einsatz vieler zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Und was macht es für einen Sinn, Universitätsprofessoren mit 65 Jahren generell zu emeritieren?

Dazu nun auch eine Frage zu einem innerkirchlichen Problem: Ist es in jedem Fall sinnvoll und human, für Priester einen fixen Ruhestandstermin mit dem 70. oder 75. Lebensjahr zu verordnen? Ich verbringe meinen Urlaub seit über 40 Jahren in Kärnten und bin mit dem dortigen Bischof Dr. Alois Schwarz von Klagenfurt gut bekannt. Für ihn kommt eine solche schematische Regelung nicht in Frage. Er besucht mit seinem Personalreferenten die einzelnen Dekanate, spricht mit den Priestern und Pfarrgemeinderäten und überlegt im Einzelfall, unter welchen Bedingungen Priester, auch im höherem Alter Aufgaben in der Pastoral weiterhin wahrnehmen können. Er sagte mir etwas zugespitzt: „Ohne meine Achtzigjährigen könnte ich die Pastoral nicht aufrecht erhalten.“ Ein besonderes Problem sehen ich darin, dass bei den gegenwärtig fast in allen Diözesen laufenden Veränderungen der pastoralen Raum- und Personalstrukturen Situationen entstehen können, bei denen sich durchaus noch arbeitsfähige und einsatzwillige Priester frustriert in den Ruhestand verabschieden. Mehrfach höre ich von älteren Priestern, die gerne noch Gottesdienste übernehmen würden, dies aber in den Planungen der Pastoralbürokratie nicht vorgesehen ist. So werden mancherorts durchaus noch mögliche Sonntagsmessen alszu schnell durch „Wort-Gottes-Feiern“ ersetzt. In einer alternden Gesellschaft muss deshalb in der Gesellschaft insgesamt, aber auch in der Kirche mehr darüber nachgedacht werden, wie Tätigkeiten jenseits der schematischen Altergrenze ausgeübt und gefördert werden können.

3.Alt sein in guter Pflege

In den traditionellen Drei- oder Viergenerationen-Familien war es selbstverständlich, dass auch pflegebedürftige Personen in ihrer familiären und häuslichen Umgebung gepflegt wurden. Dies ist auch heute – oft mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste – noch überwiegend so, allerdings aufgrund der demografischen Entwicklung und der beruflichen Mobilisierung mit abnehmender Tendenz. Vor wenigen Wochen habe ich an der Beerdigung der 94-jährigen Großmutter eines priesterlichen Freundes teilgenommen. Die Großmutter wurde nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung 14 Jahre lang von ihren beiden (zumindest in Teilzeit berufstätigen) Töchtern und deren Familien gepflegt. Sie war oft mit ihrem Rollstuhl, auch bei größeren Reisen dabei. Sie ist friedlich in ihrem Krankenzimmer in der eigenen Wohnung eingeschlafen. Jeder von uns wird sagen: Ja, so möchte ich einmal gepflegt werden und sterben dürfen. Dazu gehört auch, dass der seelsorgliche Beistand – z.B. in Form einer regelmäßigen Krankenkommunion – zum Teil von familiären oder familiennahen Kommunionhelfern übernommen wird.

Die außerfamiläre ambulante und stationäre Pflege wird allerdings angesichts der demografischen Entwicklung für immer mehr Menschen zum Normalfall werden. Dabei sollte der Pflegebedürftige möglichst lange in seiner eigenen Wohnung bleiben können. Auch sollten die Pflegedienste so gewählt werden können, dass sie auch den religiösen Überzeugungen der zu Pflegenden nahestehen. Oft ist dabei auch die „Nachbarschaftshilfe“ unentbehrlich. Bei der stationären Pflege zeichnet sich die Tendenz einer Verknappung der Pflegekräfte schon jetzt mit aller Deutlichkeit ab. Es fehlen derzeit ca. 20.000 Pflegekräfte, in zehn Jahren sollen es bereits 40.000 sein. Insofern muss die Entwicklung dahingehen, die professionellen Pflegepersonen noch mehr als schon heute durch ehrenamtliche Pflegekräfte bei jenen Diensten zu entlasten, für die es keine professionelle Ausbildung braucht. Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Pfarrgemeinden wird es in Zukunft sein, in allen diesen Einrichtungen Netzwerke von freiwilligen Helfern aufzubauen.

4.Am Abend des Lebens“

Trotz allem eben Gesagten führt kein Weg daran vorbei, dass auch bei zunehmender Lebenserwartung die Zeit des „rüstigen Rentners“ allmählich ausläuft. Gerade der Prozess des fortschreitenden Zerfalls der Kräfte und das mit zunehmenden Krankheiten wachsenden physischen und psychischen Leids kann zu einer Glaubenskrise, aber auch zum letzten tiefen Reifen des Glaubens führen. Ein emeritierter Kölner Weihbischof erzählte mir unlängst von einem Krankenbesuch, bei einem bekannten Bonner Kollegen. Dieser sagte ihm das für ihn unvergessliche Wort: „Die Zeit der Actio ist nun vorbei, jetzt kommt die Passio. Das ist die Probe aufs Exempel.“ Diese Situation kann nicht erst am physischen „Abend des Lebens“ auftreten. Denken wir an von Jugend auf behinderte oder früh der Behinderung anheimfallende Menschen. Letzten Endes kann uns nur der Glaube die entscheidende Antwort geben: Es ist der Herr selber, der sein junges Leben nach einem grausamen Tod in die Hände des Vaters gab. Er durchlitt jene Stunden am Ölberg, in denen sein Schweiß wie Blutstropfen waren, die zur Erde rannen. Am Ende aber sagte er seinem und unserem Vater: „Aber nicht mein Wille geschehe, sondern der deine“ (Lk 22, 42). In der Nachfolge des Herrn kann uns die Passio, das Leiden und das Kreuz nicht erspart bleiben. Aber diese Passio können wir auch Gott für das Heil der Seelen aufopfern. Paulus sagt uns dazu: „Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt“ (Kol 1, 24). Wir können so teilhaben am Erlösungswerk des Herrn für alle Menschen.

Jesus sagte einmal seinen Jüngern, als sie von ihrer Aussendung zurückkamen und von einem Dämonen berichteten, die sie nicht auszutreiben vermochten: „Diese Art kann nur durch Gebet ausgetrieben werden“ (Mk 9, 28). Das wohl wichtigste Gebet dafür ist das Rosenkranzgebet. Dies legen uns auch die Erscheinungen in Fatima und die Vision der Heiligen Schwester Faustina nahe. Sie rufen uns auf, den Rosenkranz zur Sühne für unsere und die Sünden der ganzen Welt zu beten. Ein Priester, der meinen Weg zum Priestertum begleitet hat, war der damalige Stadtpfarrer und Dekan Joseph Krämer meiner Heimatgemeinde Mosbach St. Cäcilia. Er war ein unermüdlicher „Arbeiter im Weinberg des Herrn“. Bei meinem letzten Besuch bei ihm saß er im Lehnstuhl und sagte mir: „Lothar, ich bet‘ halt den Rosenkranz.“ Der kürzlich (14.01.2016 in Köln-Müngersdorf) verstorbene katholische Schriftsteller Erich Kock schreibt unter der Überschrift „Leiden – eine Chance“ die Sätze: „Leiden kann zu etwas wie eine Art von Leben werden – eine das ‚Nein‘ der Entbehrung des Verlustes in ein ‚Ja‘ umwandelnde Lebenskraft.“16 Der niederländische Jesuit Piet van Breemen sagt zu dem „bisweilen brisanten Problem“, dass viele ältere Menschen sich Sorgen um das Glaubensleben ihrer Kinder und die religiöse Erziehung der Kleinkinder machen: „Sie haben getan, was in ihrem Vermögen lag. Vertrauen sie jetzt die Lage Gott an; beten sie für Ihre Kinder und Enkelkinder, aber mit freiem Herzen und mit festem Vertrauen … Dann wirkt Gott durch Sie; er wird alles zum Guten führen.“ 17 Nicht wir retten die Welt, sondern Gott. Aber er tut es nicht ohne uns. Erich Kock sagt dazu: „Überlasset Gott das, was ihm gehört, und haltet in duldender Liebe unter seinem Wirken aus“. 18

III.Wie wollen wir sterben?

Wenige Wochen vor seinem Heimgang durfte Joseph Kardinal Höffner noch den 25. Jahrestag seiner Bischofsweihe am 14. September 1987 begehen. Schon im Angesicht des Todes ließ er ein Gedenkbildchen drucken mit der Aufschrift: „Im Zeichen des Kreuzes lege ich mein Leben in Gottes Hände, und Gottes Hände sind gute Hände.“19 . Was bedeutet das für unser Sterben?

1.In Gottes Hand

In der Sendung „hart aber fair“, am 2. November 2015 stellte anlässlich der Debatte um den assistierten Suizid im Deutschen Bundestag ein Telefonanrufer fest: „Das Leben wurde mir geschenkt, aber Geschenke darf man auch zurückgeben“ In der Abtreibungsdebatte vor 40 Jahren hieß die Parole „Mein Bauch gehört mir“, heute lautet sie „Mein Tod gehört mir“. Werden wir also niederländische Verhältnisse bekommen? Im Blick auf die dort vor zehn Jahren erfolgte Freigabe der Beihilfe zum Suizid erklärte der holländische Medizinethiker Theo Boer in einem Zeitungsinterview: „Die aktive Sterbehilfe ist nicht länger eine Ausnahme; sie hat sich zu einer normalen Sterbeweise entwickelt“. Rund einer von 25 Menschen stirbt in den Niederlanden durch die Hand eines Arztes. „Die Enttabuisierung des gesteuerten Sterbens macht die Hemmschwelle tatsächlich niedriger“. Der Kreis derer, die sich für aktive Sterbehilfe entscheiden, habe sich inzwischen erweitert, etwa auch auf Personen, die „zu gleicher Zeit wie ihr todkranker Lebensgefährte sterben wollen“.

Besonders brisant ist die Frage, welche Auswirkung das niederländische Gesetz auf das Arzt-Patienten-Verhältnis hat. Seine Antwort: Durch „das gesetzliche Ärztemonopol auf Tötung“ bekomme der Arzt einen „noch höheren Status … als er bisher schon hatte – als Herr über Leben und Tod. Ein gutes Leben und ein guter Tod, der Arzt macht es möglich“. Zum Schluss rät uns Theo Boer: Aufgrund der inzwischen gemachten Erfahrungen in anderen Ländern, sollten wir uns nicht auf diesen Weg begeben.20 Sind wir in Deutschland dieser Warnung gefolgt, als der Deutsche Bundestag am 6. November 2015 beschloss, lediglich die „geschäftsmäßige“ Beteiligung an einer Selbsttötung unter Strafe stellte? Im zweiten Satz des Gesetzes steht: „Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehörige des Betroffenen ist, oder diesem nahesteht“.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte zuletzt am 25. September 2014 erklärt: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus“. Als die Tagesschau der ARD am Abend des 6. November 2015 das Ergebnis der Abstimmung Im Bundestag berichtete, rief bei nicht wenigen Zuschauern die direkt darauf folgende Meldung Erstaunen hervor, wonach „die Kirchen“ das Gesetz „begrüßt“ hätten. Unter der Überschrift „Eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“ erklärten sie gemeinsam: „Mit der heutigen Entscheidung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihrem Zusammenhalt gesetzt. Das ist eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde. Das neue Gesetz schützt Schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Auch Ärzte und Pflegekräfte werden von der Erwartungshaltung geschützt, im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung Suizidassistenz zu leisten.“21

An diesen „wolkigen“ Formulierungen ist außer dem Begriff „Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung“ keine einzige Feststellung zutreffend. Der neue § 217 StGB ist weder ein „starkes Zeichen für den Lebensschutz“ noch für ein „Sterben in Würde“. Geradezu lyrisch wirkt die Erklärung, wenn behauptet wird, durch das Gesetz seien „klare rechtliche Rahmenbedingungen“ geschaffen worden, die „das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis“ achten und „die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen“ stärkt, „indem diesen Menschen die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug garantiert wird.“ Klartext dagegen hat der Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer, gesprochen: Das neue Sterbehilfegesetz sei nur eine „schwache Hürde auf abschüssiger Bahn“. Der Bischof warf die Frage auf: „Werden sich alte, bedürftige und schwerkranke Menschen wirklich noch von einer selbstverständlichen Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen getragen wissen oder müssen sie sich nicht doch eher als Last und als unnütz empfinden, wenn sie ihren Platz legal und unter straffreier Mithilfe eines Angehörigen oder Nahestehenden räumen?“22

2.Die Möglichkeiten der Palliativmedizin

Die aktive Sterbehilfe, sei es in Form der Beihilfe zum Suizid oder zum „Tod auf Verlangen“, wird heute hauptsächlich damit begründet, „unerträgliches Leiden“ zu beenden und von einer „sinnlosen“ Verlängerung des Lebens abzusehen und statt dessen den Patienten zu „erlösen“. Dem widersprechen vehement jene Ärzte, die im Bereich der Palliativtherapie tätig sind. Dazu stellt etwa Professor Christoph von Ritter, Chefarzt der medizinischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Prien am Chiemsee, fest: „In unzähligen Studien konnte nachgewiesen werden, dass Palliativmedizin effektiv Schmerzen, Atemnot und andere körperliche Beschwerden im Sterbeprozess kontrollieren kann“. „Unerträgliches Leiden“ muss angesichts der vielen Möglichkeiten der Palliativmedizin als ärztlicher Kunstfehler angesehen werden…Unter den ,Pallidum‘, dem schützenden Mantel, kann den Sterbenden die Verzweiflung genommen werden“. Die Angst vor einem qualvollen Tod bewege die Menschheit seit jeher. „Man betet um den sanften Tod und wünscht sich, ruhig zu entschlafen. Unbestritten ist aber wohl, das wir niemals in der Menschheitsgeschichte diesem Wunsch näher gekommen sind als heutzutage.“ Eine „Vielzahl von Studien“ weise nach, dass in einer palliativmedizinischen Behandlung „Verzweiflung, Suizidalität und Sterbewunsch“ schwinden. Dass wir von diesen Möglichkeiten bisher zu wenig Gebrauch machen, sieht von Ritter darin begründet, dass unsere Gesellschaft „die Geduld mit den Sterbenden verloren“ hat. Vor allem weist er darauf hin, es sei „sorgfältig zu prüfen, wie autonom ein Sterbewunsch ist“, denn er sei sehr oft der Volkskrankheit der Depression zuzuordnen: „Im fortgeschrittenen Alter leiden an dieser Erkrankung ca. 15% der Bevölkerung. Depressive Menschen haben zu 100% einen Sterbewunsch, 50% verüben einen Selbstmordversuch“. Dagegen gäbe es eine „Vielfalt von therapeutischen Mitteln“. Aufgabe des Palliativmediziners sei: „effektiv das Leiden lindern, dem Patienten versichern, dass er geduldig an seiner Seite bleiben wird und Zuversicht und Hoffnung vermitteln. Ja, auch Heilung ist im Sterbeprozess möglich: Akzeptiert der Arzt bescheiden die Endlichkeit des Lebens und geduldig die natürlichen Grenzen seines Tuns, dann kann er auch in der Sterbephase als Heiler tätig werden.“ Der Arzt dürfe sich nicht als „Erlöser“ vom Leib, als „Herrscher über Leben und Tod aufspielen, denn würde er Leiden als sinnlos einstufen, wäre es nur logisch, statt des Leidens den Leidenden zu eliminieren.“

Christoph von Ritter lässt aber auch erkennen, dass für ihn die tiefste Begründung seiner Überzeugung im christlichen Glauben liegt: „Wer das Leiden als Bestandteil jedes Lebens anerkennt, ja in der „Nachfolge Christi“ fest an die Bedeutung der Passion glaubt, hat er mit einer positiven Einstellung zum Leiden leichter, dem wird Leiden eher erträglich“23. Manfred Spieker sagt dazu unter Verweis auf Josef Pieper: „Je mehr die Kräfte schwinden und je näher der Tod kommt, desto schärfer wird der Blick dafür, dass weniger Selbstbestimmung als vielmehr Selbsthingabe das Wesen des Menschen ausmacht. Nicht das abgebrochene, sondern das zu Ende gelebte Sterben – an der Hand, nicht durch die Hand von Angehörigen – ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung. Im Sterben verwandelt sich die Selbstbestimmung zur Selbsthingabe – nicht nur für den Sterbenden, sondern auch für seine Angehörigen.“24

3.Beistand beim Sterben

Das zuletzt zitierte Wort Christoph von Ritters führt uns zum letztlich einzigem Trost, den uns der Glaube in den Stunden des Leidens und Sterbens geben kann, den der Apostel Paulus in die Worte gefasst hat: „Keiner von uns lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber: Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder ob wir sterben, wir gehören dem Herrn“ (Röm 14, 7f). Auf frommen Todesanzeigen ist oft zu lesen, der Betreffende sei „im Herrn“ verschieden. „Im Herrn sterben“ heißt aber auch in der sorgenden und begleitenden Liebe derer, die gemeinsam mit dem Sterbenden zum Herrn gehören. Deshalb darf in einer christlichen Gemeinde keiner, wenn irgend möglich, „allein sterben“. Was das konkret bedeutet, möchte ich Ihnen zum Schluss mit Hilfe eines persönlichen Briefes vortragen: Vor über 50 Jahren (1960-1962) wirkte ich als Kaplan in Wiesloch bei Heidelberg. Aus dieser Zeit habe ich noch Kontakt mit dem damaligen Pfarrjugendleiter. Ich habe ihm auch die vorhin schon erwähnte Stellungnahme geschickt, die ich anlässlich der Erklärung der Kirchen zum Gesetz über den assistierten Suizid in kathnet veröffentlicht hatte. Er hat mir darauf geantwortet: „Lassen Sie mich kurz auf Ihre Ausführungen zum Thema ,Sterbehilfe‘ eingehen. Sie haben mir aus dem Herzen geschrieben. Wir haben im örtlichen Bereich einen Hospizhilfeverein, der segensreich wirkt und den wir sowohl privat als auch mit der Kolpingsfamilie unterstützen. Wie gut eine palliative Begleitung schwer erkrankter und sterbender Menschen den Übergang in die erlöste Welt gehen lassen, haben wir in Margas (seine Frau) sowie in unserem örtlichen Umfeld erfahren dürfen. Vor wenigen Wochen ist Margas Schwester Angelika im Alter von 79 Jahren sowie von wenigen Monaten ihr Bruder Benno im Alter von 86 Jahren jeweils im Kreise der Familie wohl vorbereitet friedlich entschlafen. Dies sollte der Weg sein, den unsere Gesellschaft, die Politik und auch unsere Kirche gehen sollte, um das Geschenk des Lebens würdevoll in die Arme Gottes zurückzugeben“.

Ich möchte mit einem Wort von Benedikt XVI. aus seiner Enzyklika „Caritas in veritate“ schließen. Dort steht: Der Mensch kann „sein Glück“ nur in der Weise finden, dass er „in den Plan einwilligt, den Gott für ihn hat, um ihn vollkommen zu verwirklichen… Ohne Gott weiß der Mensch nicht, wohin er gehen soll und vermag nicht einmal zu bergeifen, wer er ist“. Daraus folgt für Benedikt XVI.: „Der Humanismus, der Gott ausschließt, ist ein unmenschlicher Humanismus“ (CiV 78). Das gilt für unser ganzes Leben von seinem ersten Augenblick bis zu seiner letzten Stunde. In dem Maß, wie dieser Glaube schwindet, gerät auch die Humanität in Gefahr. Um so mehr haben wir als Christen die Aufgabe, im Sinne einer „exemplarischen Subkultur“ anders zu leben, als dies die Mehrheit tut. Nicht um uns wie eine Sekte aus der Welt zurückzuziehen, sondern um ein werbendes Beispiel dafür vorzuleben, wie humanes Älter-Werden, alt Sein und Sterben mit Gottes Hilfe gelebt werden kann.

 

1Jörg Althammer, Nachhaltige Sozialpolitik. Aufgaben der Sozial- und Familienpolitik angesichts der demografischen Entwicklung, in: Humanität einer alternden Gesellschaft (Veröffentlichungen der Joseph-Höffner-Gesellschaft Band 3), Paderborn 2014, S. 81 – 101, hier S. 83f.
2Ebd. S. 82
3Ebd. S. 85
4Wilfrid Schreiber, Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft, hrsg. vom Bund Katholischer Unternehmer, Köln 1955
5Ebd. S. 89f
6Ebd. S. 90f
7 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Familiaris consortio“ (FC) über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute, vom 22. November 1981, Freiburg 1981.
8Ders., Enzyklika „Centesimus annus“ (CA), vom 1. Mai 1991
9Johannes Paul II, Enzyklika „Laborem exercens“ (LE), vom 14. September 1981
10vgl. ausfühlicher Lothar Roos, Humanität und Fortschritt am Ende der Neuzeit, Köln 1984
11Benedikt XVI, Enzyklika „Caritas in veritate“ (CiV) vom 29. Juni 2009
12Vgl. dazu Ralph Weimann, Bioethik in einer säkularisierten Gesellschaft, Paderborn 2015
13Interview mit Eberhard Schockenhoff, in: Konradsblatt (Kirchenzeitung des Erzbistums Freiburg) 13/2016, S. 9.
14Giovanni Maio, Wenn das Annehmen wichtiger wird als das Machen. Für eine neue Kultur der Sorge am Ende des Lebens, in: Hummanität einer alternden Gesellschaft (Veröffentlichugen der Joseph-Höffner-Gesellschaft Bd. 3, Paderborn 2014, S. 49-55 passim)
15Manfred Spieker, Suizidbeihilfe? in: Wie wollen wir sterben? (Veröffentlichungen der Joseph-Höffner-Gesellschaft Band 5) Paderborn 2016, S. 95
16Erich Kock, Jeden Morgen weckt mich das Licht. Vom Älterwerden (Topos Taschenbücher, Band 6,7,8) Kevelar 2009, S. 74.
17Piet van Breemen, Alt werden als geistlicher Weg. Ignatianische Impulse, Würzburg 2012, S. 28
18Erich Kock, aao., S. 69
19Norbert Trippen, Joseph Kardinal Höffner (1916-1987), Bd II, Paderborn 2012, S. 501 – 508
20Die Hemmschwellen zur Selbsttötung sind gesunken. Ein Gespräch mit dem niederländischen Medizinethiker Theo Boer, in: FAZ vom 28. Oktober 2015, Nr. 250, S. N 1
21s. dazu die Kritik von Werner Münch, Eine staatliche Ordnung „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“, in: DER FELS, 47. Jahr Juni 2016, 174-179, hier 178
22s. Lothar Roos, zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, in: Die Neue Ordnung 69.Jg., H.6, Dezember 2015, S. 404-409; sowie neuerdings: Axel W. Bauer, Suizidbeihilfe durch Ärzte und Angehörige?, in Zeitschrift für Lebensrechtm 25. Jg., 2/2016, S. 38-45
23Alle Zitate aus Christoph von Ritter, Kein Tod auf Rezept. Warum Ärzte nicht töten dürfen, in: Wie wollen wir sterben? (Veröffentlichungen der Joseph-Höffner-Gesellschaft Band 5) Paderborn 2016, S. 71-88 passim.
24Manfred Spieker, Suizidbeihilfe? Fragen an die Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid im deutschen Bundestag, ebd. S. 96