Der Zustand der katholischen Kirche (Gottesdienstbesuch, Sakramentenempfang, Berufungen) ist aus der Statistik gut ersichtlich. Das ist aber nur die quantitative Seite. Über die qualitative Dimension hat sich der junge Theologieprofessor Joseph Ratzinger 1958 (!) geäußert, als er sagte: „Die Statistik täuscht. Das dem Namen nach christliche Europa ist seit langem zur Geburtsstätte eines neuen Heidentums geworden, das im Herzen der Kirche selbst unaufhaltsam wächst und sie von innen heraus auszuhöhlen droht […]“, d.h. dass die Betroffenen „sich nicht mehr einfach den Glauben zueignen, sondern eine sehr subjektive Auswahl aus dem Bekenntnis der Kirche zu ihrer eigenen Weltanschauung machen“ („Hochland“ 1,59).

Heute kommt hinzu, dass Glaubenswahrheiten, z.B. zu Interkommunion, Wiederverheiratung nach Scheidung, Frauenpriestertum, die bisher unumstritten waren, aus dem Innern der Kirche, z.B. von Theologieprofessoren, kirchlichen Verbänden (ZdK, KDFB, kfd, etc.) offen abgelehnt bzw. uminterpretiert werden. Das lässt sich am Beispiel der Forderungen nach dem Frauenpriestertum gut näher darlegen.

Die Ablehnung von Glaubenswahrheiten trägt zur Verunsicherung und Lähmung der Gläubigen bei und erklärt auch, dass die Neuevangelisierung nicht Tritt fassen kann.
Die Kirchenzeitung der Erzdiözese Freiburg (Konradsblatt, 10/2018, S. 24/25) berichtet über eine Tagung, die mit dem Titel „Frauen in kirchlichen Ämtern, Reformbewegungen in der Ökumene“ vom 7. bis 9. Dezember 2017 an der Universität in Osnabrück stattfand. Auf dieser Tagung wurde der Zugang zu allen kirchlichen Ämtern, einschließlich des Priestertums für Frauen gefordert. Die Hauptthesen der Osnabrücker Tagung werden im Artikel des Konradsblatt auf sieben Sprechblasen abgedruckt. Dort heißt es beispielsweise: „Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern“ (These 1). „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss“ (These 3). „Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben“ (These 4). „Die Unterscheidung von spezifischen Diensten innerhalb des einen (sakramentalen) Amtes (Episkopat, Presbyterat und Diakonat) hat sich geschichtlich entwickelt und kann in ökumenischer Perspektive weiterentwickelt werden. Alle Dienstformen sollen für Frauen geöffnet werden“ (These 5).

Im Bericht des Konradsblatts kommen vier Frauen aus der Erzdiözese Freiburg zu Wort, die alle im kirchlichen Dienst stehen und sich im Sinne der „Osnabrücker Thesen“ äußern, z.B. dass „die Argumente, die gegen das Frauenpriestertum angeführt werden, nicht haltbar sind“. Der Osnabrücker Bischof war, laut Bericht, „fast die ganze Zeit anwesend“. Es wird nicht berichtet, dass er die Gelegenheit wahrnahm, die vorgebrachten Thesen zu korrigieren. Der Relativismus ist tief in die Kirche eingedrungen.
Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe ist seit 2000 Jahren unbestrittene und praktizierte Glaubenswahrheit. Dass Johannes Paul II. mit dem Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ vom 22. Mai 1994 das in Erinnerung bringen musste, hat mit der Tatsache zu tun, dass heute alle Glaubenswahrheiten bis hin zu den Fundamenten, auf denen die Kirche steht, z.B. die Auferstehung Christi, bestritten werden.

Versuche, die Aussagen von Johannes Paul II. in „Ordinatio sacerdotalis“ zu relativieren und in Frage zu stellen, hat die Glaubenskongregation 1995 eindeutig beantwortet. Dort heißt es: „Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist […] Unfehlbarkeit betrifft nicht nur feierliche Ankündigungen eines Konzils oder Papstes, wenn dieser ‚ex cathedra‘ spricht, sondern auch das normale und universale Lehramt der Bischöfe weltweit, wenn sie etwas in Gemeinschaft untereinander und mit dem Papst, als katholische Lehre definitiv festzuhalten vorlegen“ (zitiert nach Konradsblatt, 24/2018, S. 5).

Wenn die internationale Frauenkonferenz „Voices of Faith“ vom 8. Mai 2018 in Rom oder die Konferenz mit dem Titel „Frauen in kirchlichen Ämtern. Reformbewegungen in der Ökumene“ oder Theologen, wie der Münsteraner Dogmatiker Michael Seewald („Herder Korrespondenz“, Juni 2017) oder der Jesuit Stefan Kiechle (Maiausgabe der „Stimmen der Zeit“) diese Glaubenswahrheiten infrage stellen, wobei Kiechle bereit wäre, auch ein Schisma in Kauf zu nehmen („eucharistische Austrocknung der Kirche“ wegen Priestermangel sei ein „größerer und schwerer zu verantwortender Schaden als das Schisma einiger Gralshüter eines sehr alten Kirchenbildes“), so zeigt dies das Ausmaß des Ungehorsams in der Kirche!
Auf die Konsequenzen der Ablehnung von definierten „Glaubenswahrheiten“ weist Kardinal Brandmüller in der Tagespost (17.5.2018) mit folgenden Worten hin: „Wer dennoch an der Forderung bzw. Möglichkeit der Priesterweihe – und damit auch der Diakonenweihe – für Frauen festhält, hat die Grundlagen des katholischen Glaubens verlassen. Er erfüllt damit den Tatbestand der Häresie, die den Ausschluss aus der Kirche – Exkommunikation – zur Folge hat. Auch den Ausschluss von allen kirchlichen Ämtern etc“.