Manfred Spieker

Jedes Land hat ein vitales Interesse, „diejenigen privaten Lebensformen besonders auszuzeichnen, zu schützen und zu fördern, welche Leistungen erbringen, die nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die übrigen Gesellschaftsbereiche notwendig sind“. Die Lebensform, von der hier im 5. Familienbericht der Bundesregierung (1994) die Rede ist, ist die Ehe und die aus ihr hervorgehende Familie. Seit Jahrhunderten werden Ehe und Familie in sehr verschiedenen politischen Systemen, in verschiedenen Kulturen und Religionen moralisch wie rechtlich geschützt, gefördert und privilegiert, weil sie nicht nur den Wünschen der beteiligten Personen entsprechen, sondern der ganzen Gesellschaft Vorteile bringen.  Aus soziologischer Sicht haben sie, so dieser Familienbericht, eine gesellschaftliche Funktion, aus ökonomischer Sicht produzieren sie positive externe Effekte. Was sind diese Funktionen von Ehe und Familie für die Gesellschaft?

I. Gesellschaftliche Funktionen von Ehe und Familie

Ehe und Familie sorgen zum einen für die physische Regeneration der Gesellschaft, für ihre biologische Reproduktion, mithin für ihre Zukunft, und zum anderen für die Bildung des Humanvermögens der nächsten Generation. Ehe und Familie sorgen in der Regel für die Geburt von Kindern, nicht weil die Eltern an die Zukunft der Gesellschaft denken, sondern weil sie sich lieben. Die Zeugung eines Kindes ist die Inkarnation ihrer Liebe. Ehe und Familie sind deshalb, so hat es die Verfassung des Landes Hessen schon zweieinhalb Jahre vor dem Grundgesetz zum Ausdruck gebracht, „Grundlage des Gemeinschaftslebens“ (Art. 4). Deshalb stünden sie „unter dem besonderen Schutz des Gesetzes“.

Die Ehe ist keine Ratifizierung einer schon bestehenden, sondern der Beginn einer neuen Beziehung zwischen Mann und Frau, die sich ohne Vorbehalt einander schenken, die sich sexuelle Treue sowie liebende Fürsorge und Unterstützung versprechen in Gesundheit und Krankheit, in guten und in schlechten Zeiten bis der Tod sie scheidet.  Sie vereinigt einen Mann und eine Frau ganzheitlich, nicht nur leiblich, sondern auch geistig und seelisch. Auch umgekehrt gilt: Eine Ehe vereinigt Mann und Frau nicht nur geistig oder emotional, sondern auch leiblich. Der Geschlechtsakt ist deshalb ein untrennbar leiblicher und geistiger Akt. Es kommen nicht nur die komplementären Körperteile, sondern zwei Personen zusammen. Mann und Frau werden, biblisch ausgedrückt, „ein Fleisch“. Sie „erkennen“ einander. Der Geschlechtsakt ist ein Akt gegenseitiger Vollendung durch vorbehaltlose Hingabe. Eine solche umfassende Hingabe vermag jenes Glück und jene Seligkeit – und jene Schönheit –  zu schenken, „auf die unser ganzes Sein wartet“. Sie lässt „uns etwas vom Geschmack des Göttlichen spüren“. Die Ehe setzt deshalb die umfassende gegenseitige Bejahung, die lebenslange Treue und die Offenheit für die Weitergabe des Lebens voraus. Die Ehe drängt dazu, Familie zu werden. Um Einblicke in das Wesen der Ehe zu gewinnen, bedarf es keines religiösen Glaubens. Die Ehe ist ein natürlicher Bund von Mann und Frau, der weder durch den Gesetzgeber noch durch den Priester konstituiert wird. Politik und Religion können diesen Bund nur zur Kenntnis nehmen und besiegeln (auf dem Standesamt) bzw. feiern (im Traugottesdienst in der Kirche).

Die Ehe ist eine Ressource für die beiden Ehepartner. Sie ist, schreibt Papst Franziskus in Amoris Laetitia, unter Verweis auf Gaudium et Spes, den Katechismus und Humanae Vitae, „an erster Stelle eine innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, die ein Gut für die Ehegatten selbst darstellt, und die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hin geordnet“. Im Hinblick auf die aus ihrer geschlechtlichen Vereinigung hervorgehenden Kinder schafft die Ehe eindeutige Bande der Zugehörigkeit, der Identität und der Verwandtschaft sowie der Verantwortung. Verheiratete Männer profitieren von einem stabilen familiären Leben, verheiratete Frauen von der Sicherheit und dem Schutz, der Anerkennung der Vaterschaft ihrer Kinder und der gemeinsamen Verantwortung. In der wirtschaftswissenschaftlichen Glücksforschung spielen Ehe und Familie konsequenterweise eine zentrale Rolle. Sie gelten unter sieben Glücksfaktoren als „der allerwichtigste“. Wer das Glück sucht, „findet die Familie“.

Ehe und Familie sind,  wenn sie intakt sind, und intakt sind sie, wenn Vater und Mutter sich lieben, eine kaum zu überschätzende Ressource für die Kinder. Eine intakte Ehe heißt nicht, dass es keine Konflikte gibt, aber sie erfordert ein niedriges Konfliktniveau, die Einsicht, dass nicht Selbstbestimmung, sondern Selbsthingabe der Schlüssel für ein gelingendes Leben ist und ein Handeln nach dieser Einsicht. Ehe und Familie erlauben es den Kindern, sich zu entwickeln und zu reifen. Sie befriedigen ihr Bedürfnis, ihre biologische Identität zu kennen. Sie vermitteln soziale Beziehungen und Tugenden, die für deren Humanvermögen wichtig sind.  Benedikt XVI. unterstrich diese Einsicht in einer Ansprache am 8. Februar 2010: Die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gründende Familie sei „die größte Hilfe, die man Kindern bieten kann. Sie wollen geliebt werden von einer Mutter und von einem Vater, die einander lieben, und sie müssen mit beiden Elternteilen zusammen wohnen, aufwachsen und leben, denn die Mutter- und die Vaterfigur ergänzen einander bei der Erziehung der Kinder und beim Aufbau ihrer Persönlichkeit und ihrer Identität“. Franziskus ergänzte das am 11. November 2015 um den Hinweis auf die Notwendigkeit der familiären Tischgemeinschaft. Nicht nur zusammen wohnen sollen die Kinder mit den Eltern, sondern auch zusammen Mahl halten. Die Tischgemeinschaft sei „ein sicheres Thermometer, um die Befindlichkeit der Beziehungen zu messen: Wenn in der Familie etwas nicht in Ordnung ist oder eine verborgene Wunde vorhanden ist, versteht man das bei Tisch sofort. Eine Familie, die fast nie zusammen isst, oder in der man bei Tisch nicht redet, sondern fernsieht oder mit dem Smartphone beschäftigt ist“, ist kaum Familie. „Wenn die Kinder bei Tisch am Computer hängen, am Handy, und einander nicht zuhören, dann ist das nicht Familie, sondern eine Pension“ (ähnlich in AL 278).

Das Humanvermögen ist die Gesamtheit der Daseins- und Sozialkompetenzen des Menschen, die dem Erwerb von beruflichen Fachkompetenzen vorausliegen. Diese Daseins- und Sozialkompetenzen sind für die Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Kultur von kaum zu überschätzender Bedeutung. Sie werden in der Familie erworben. In ihr werden die Weichen gestellt für die moralischen und emotionalen Orientierungen des Heranwachsenden, für seine Lern- und Leistungsbereitschaft, für seine Kommunikations- und Bindungsfähigkeit, seine Zuverlässigkeit und Arbeitsmotivation, seine Konflikt- und Kompromissfähigkeit und seine Bereitschaft zur Gründung einer eigenen Familie, zur Weitergabe des Lebens und zur Übernahme von Verantwortung für andere. In der Familie wird über den Erfolg im schulischen und beruflichen Erziehungs- und Ausbildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt und in der Bewältigung des Lebens vorentschieden. „Vom Erziehungs- und Sozialisationserfolg, den die Familien in Verbindung mit den öffentlichen Bildungseinrichtungen erreichen, hängt nicht nur die Leistungsfähigkeit, die Innovations- und die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft ab, sondern auch die Bereitschaft und die Fähigkeit heranwachsender Generationen, sich im politischen, kulturellen und sozialen Leben zu engagieren, etwas zu leisten und Verantwortung zu übernehmen“. Kinder intakter Familien haben nach US-amerikanischen Untersuchungen eine wesentlich geringere Rate des Schulschwänzens und des Schulabbruchs oder, positiv ausgedrückt, eine deutlich höhere Schulerfolgsrate sowie eine bessere physische und psychische Gesundheit und eine bessere eigene Entwicklung in der Pubertät als jene aus Haushalten alleinstehender Eltern, aus Familien mit Stiefeltern oder aus gleichgeschlechtlichen Haushalten. Nach der Bedeutung der Familienverhältnisse für den Schulerfolg jenseits der Einkommenslage zu fragen, mag zumindest in Deutschland politisch unkorrekt sein. Aber es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass Kinder intakter Familien der Welt mit mehr Hingabebereitschaft, größerer Hoffnung, höherem Selbstvertrauen, besserer Selbstkontrolle und deshalb mit reicheren Berufsperspektiven  gegenüber treten.

In der Familie lernt das Kind, was lieben und geliebt werden heißt, was es konkret besagt, Person zu sein. Johannes Paul II. schlägt in Familiaris Consortio den Bogen vom Kind zur Gesellschaft. „Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Familiengemeinschaft werden vom Gesetz des unentgeltlichen Schenkens geprägt und geleitet, das in allen und in jedem einzelnen die Personwürde als einzig entscheidenden Wertmaßstab achtet und fördert, woraus dann herzliche Zuneigung und Begegnung im Gespräch, selbstlose Einsatzbereitschaft und hochherziger Wille zum Dienen sowie tiefempfundene Solidarität erwachsen können … Auf diese Weise ist die Familie … der ursprüngliche Ort und das wirksamste Mittel zur Humanisierung und Personalisierung der Gesellschaft; sie wirkt auf die ihr eigene und tiefreichende Weise mit bei der Gestaltung der Welt, indem sie ein wahrhaft menschliches Leben ermöglicht, und das vor allem durch den Schutz und die Vermittlung von Tugenden und Werten.“ Papst Benedikt XVI. bringt dieses Gesetz des Schenkens in seiner Sozialenzyklika Caritas in Veritate (2009) auf die knappe, dem Topos vom „Homo oeconomicus“ entgegengesetzte Formel: „Der Mensch ist für das Geschenk geschaffen.“

Nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft sowie das sozialstaatliche Leistungssystem profitieren von diesen Leistungen der Familie, sondern auch der demokratische Staat, der auf interessierte, motivierte, partizipations- und solidaritätsbereite Bürger angewiesen ist, und nicht zuletzt die Kirchen, die für die Weitergabe des Glaubens der Mitwirkung der Eltern bedürfen. Ehe und Familie sind deshalb nicht nur eine Ressource für die unmittelbar Betroffenen, also Eltern und Kinder, sondern auch für das Gemeinwohl in Gesellschaft, Staat und Kirche. Verhaltensbiologie, Entwicklungspsychologie, Pädiatrie und in den vergangenen Jahren auch die Gehirnforschung haben die Bedeutung der ersten Lebensphase und der Familie für die Bildung des Humanvermögens immer wieder unterstrichen – sowohl positiv im Hinblick auf die Reifung der Persönlichkeit als auch negativ im Hinblick auf das Scheitern einer solchen Reifung als Folge frühkindlicher Betreuungs- und Bindungsmängel.

II. Gesellschaftliche Folgen

zerbrochener Familien

Die Bedeutung der Familie als Ressource für das Gemeinwohl wird noch einmal deutlich, wenn die Folgen untersucht werden, die das Zerbrechen von Familien und die Relativierung der Ehe durch den sozialen, moralischen und rechtlichen Wandel, die Gender-Ideologie und die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verursachen. Diese Folgen, die seit mehr als einer Generation dramatische Ausmaße annehmen, betreffen zunächst die Eheleute selbst, dann die Kinder, schließlich die Gesellschaft und den Staat und nicht zuletzt generationenübergreifend die demographische Entwicklung. Sie gleichen einer pathologischen Spirale. „Das Scheitern einer Familie vermindert Gesundheit, Wohlstand und Wohlbefinden – die drei Dinge, an denen die Menschen am meisten interessiert sind. Verminderte Gesundheit, verminderter Wohlstand und vermindertes Wohlbefinden belasten die Beziehungen und verstärken und perpetuieren so den Teufelskreis des Scheiterns.“ Die Explosion der Scheidungsrate in den vergangenen 20-25 Jahren ist nicht nur in Deutschland historisch beispiellos. Sie betrug in Deutschland 1965 noch 12% und stieg über 30% im ersten Jahr nach der Wiedervereinigung 1991 auf über 55% 2003. Im vergangenen Jahrzehnt pendelte sie um die 50%. Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend, werden aber nicht selten verniedlicht. In der familiensoziologischen und -psychologischen Forschung wird gelegentlich für eine „Entdramatisierung“ von Scheidungen plädiert, die „nicht als einzelnes Ereignis, sondern als …Übergang in einer Reihe familialer Übergänge zu definieren“ seien. Die Belastungen für das Leben der Betroffenen liegen jedoch auf der Hand. Die Scheidungsforschung der 90er Jahre zeige, stellt selbst der 7. Familienbericht der Bundesregierung (2006) fest, der sonst sehr zur Entdramatisierung der Scheidungen neigt, dass sich bei Geschiedenen im Vergleich mit Verheirateten „ein niedrigeres Niveau psychischen Wohlbefindens“ feststellen lässt, „das u. a. in vermindertem Glücksgefühl, vermehrten Symptomen psychischer Belastung wie Depressionen und psychosomatischen Beschwerden  und einem eher negativen Selbstkonzept zum Ausdruck kommt. Geschiedene Personen haben zudem mehr gesundheitliche Probleme und ein erhöhtes Risiko der Sterblichkeit … Alkohol- und Drogenmissbrauch treten verstärkt auf … Geschiedene haben einen niedrigeren Lebensstandard und leiden unter größeren ökonomischen Belastungen als Verheiratete. Letzteres gilt insbesondere für geschiedene Frauen.“ Im Alter kommt die Einsamkeit erschwerend zu all den anderen Belastungen dazu.

Kinder zerbrochener Familien, oft hin und her geschoben zwischen Vater und Mutter, unterliegen selbst einem wesentlich höheren Risiko, in Armut aufzuwachsen, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, im Erwachsenenalter Schwierigkeiten in langfristigen Beziehungen und in der Ehe zu haben, selbst geschieden zu werden, unter psychischen Erkrankungen, Selbstmordneigungen und Delinquenz zu leiden und als Mädchen eine Frühschwangerschaft zu erfahren. Das Scheidungsrisiko von Kindern geschiedener Eltern liegt um 80% über dem von Kindern verheirateter Eltern. In den meisten Fällen bringt die Wiederverheiratung eines Elternteils, wie amerikanische Untersuchungen zeigen, den Scheidungskindern keine Hilfe. Die mit Stiefeltern lebenden Kinder verzeichnen fast die gleichen Schulabbrecherquoten, Delinquenzraten und Frühschwangerschaften wie die Kinder, die nach einer Scheidung im Haushalt eines allein bleibenden Elternteils aufwachsen. Kinder leiden unter der Schwächung von Ehe und Familie aber nicht nur als Scheidungs- und Stiefkinder. Auch bei ehelos zusammenlebenden Paaren sind Kinder vermehrt Belastungen ausgesetzt. Etwa 50% dieser Kinder müssen nach Studien in den USA den Abbruch der Beziehungen der Eltern bis zum fünften Lebensjahr erleben, während die Vergleichsziffer für eheliche Kinder bei 15% liegt. Rund 37% der unehelich geborenen Kinder und 31% der Scheidungskinder beenden in den USA die schulische Ausbildung nicht, während die Vergleichsziffer für die Kinder verheirateter Eltern bei 13% liegt. Dies gilt nach einer breiten kanadischen Untersuchung von Douglas Allen auch für Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen High-School-Abschluss erreichen, beträgt nur 65%, von Mädchen in lesbischen Haushalten nur 35% und in schwulen Haushalten nur 15%.

Für die Gesellschaft, das Bildungs- und das Sozialleistungssystem hat die Schwächung von Ehe und Familie ebenfalls schwerwiegende Folgen. Die seit dem Jahr 2000 jährlich rund 150.000 Scheidungskinder (2014: 134.803) und die rund 220.000 unehelich geborenen (2011: 224.744), oft bei allein erziehenden Müttern aufwachsenden Kinder in Deutschland bedeuten ein erhebliches Armutsrisiko. Der Anstieg der Kinderarmut ist zwar ein in Medien und Politik häufig erörtertes Thema, aber meist wird der Sozialstaat zum Schuldigen erklärt. Es wird vermieden, auf die Hauptursache hinzuweisen: die Schwächung von Ehe und Familie. Während von den in einer Ehe aufwachsenden Kindern 2004 etwa 3% auf soziale Unterstützung durch den Staat angewiesen sind, sind es von den Kindern der Alleinerziehenden über 27%. Eine Debatte über die Hauptursache würde schnell deutlich machen, dass das Problem nicht in erster Linie mit Geld oder sozialstaatlichen Leistungen zu lösen ist, dass es vielmehr großer moralischer, kultureller und bildungspolitischer Anstrengungen zur Stärkung von Ehe und Familie bedürfte.

Um das Armutsrisiko und all die anderen Risiken, die Kinder und Jugendliche geschiedener oder nicht verheirateter Eltern auf ihrem Lebensweg erwarten, zu mildern, haben Gesellschaft und Staat einen hohen Preis zu zahlen. Die Ausgaben für Sozialleistungen, Unterhaltsvorschuss, Bildungs- und Erziehungshilfen, Drogen- und Gewaltprävention wachsen stark. Die britische Relationships Foundation, die seit 2009 jährlich die Kosten für das Scheitern von Familien berechnet, kam für Großbritannien 2015 auf 47 Milliarden Pfund (rund 63 Mrd. Euro), gegliedert in Steuern und Sozialhilfe, Housing, Health and Social Care, Civil and Criminal Justice und Education and Young People NEET. Ein Heer von Schulpsychologen soll dafür sorgen, die Belastungen von Scheidungskindern aufzufangen, die Aggressivität der Problemschüler und ihre Anfälligkeit für körperliche und seelische Störungen abzubauen und ihre Selbstsicherheit, ihre Sozialkompetenz sowie ihre Lebensfreude zu stärken. Für jeweils 5000 Schüler wird von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Niedersachsen ein Schulpsychologe gefordert. Bei 11,1 Millionen Schülern (2013/14) wären das rund 2.220 Stellen für Schulpsychologen. Die Schwächung von Ehe und Familie hat auch vermehrte Eingriffe der Justiz in das Familienleben bzw. die Eltern-Kind-Beziehungen zur Folge. Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, zur Regelung des Sorge- und Besuchsrechts bei zerbrochenen Familien oder auseinander gehenden Paaren mit Kindern werden die Gerichte bemüht. Der Anstieg der Scheidungen hat somit nicht nur wegen des wachsenden Bedarfs an Wohlfahrts- und Krippenprogrammen, sondern auch wegen der wachsenden Interventionen der Gerichte eine Steigerung der Macht des Staates zur Folge. Die Zivilgesellschaft zahlt für den Niedergang von Ehe und Familie einen hohen Preis. Der Leviathan springt in die Bresche. Er wird umso stärker, je schwächer Ehe und Familie sind.

III.

In der Gender-Falle

Welche Entwicklungen haben dazu geführt, Ehe und Familie zu schwächen und Art. 6 GG zu missachten? Dass der Blick für die Familie als eine Beziehungseinheit verschiedener Geschlechter und Generationen verdunkelt wurde, ist nicht zuletzt einer Entwicklung zuzuschreiben, die seit einigen Jahren mit dem Begriff „Gender“ gekennzeichnet wird. Diese Ideologie sieht die Familie nicht mehr als eine eigene Institution, für die die natürliche Geschlechterdifferenz eine wesentliche Voraussetzung ist, sondern als Ansammlung von Individuen mit jeweils eigenen Rechten. Sie bedient sich des so tugendhaft klingenden Begriffs der Geschlechtergerechtigkeit. Sie prägt nicht nur die Politik der EU, sondern auch die Politik der Bundesregierung und zahlreicher Länderregierungen. Für diese Ideologie steht nicht das natürliche Geschlecht und auch nicht die aus der Natur des Menschen abgeleitete Institution Familie im Vordergrund. Weiblichkeit und Männlichkeit gelten vielmehr als „soziale Konstruktionen“. Die Familie ist demzufolge ebenfalls eine soziale Konstruktion, die jederzeit dekonstruiert und neu konstruiert werden kann. Sie ist ein gesellschaftlich und kulturell geprägtes Artefakt, ein „Aushandlungsprozess“, der ständig im Fluss ist. Familienpolitik müsse deshalb, so der 7. Familienbericht der Bundesregierung, „lebenslaufbezogen“ sein. Ehe und Familie sind für diesen Familienbericht ein „Anachronismus“. Die Mehrheit der Menschen werde in Zukunft „unabhängig davon, ob eine Heirat erfolgte oder nicht, im Laufe ihres Lebens multiple Beziehungen mit verschiedenen Lebenspartnern erfahren“. Deshalb werde das „Modell der lebenslangen Ehe“ abgelöst von einem „Modell der ‚seriellen Monogamie‘“. Seit den 90er Jahren werden Familienleben und Familienpolitik deshalb modernisiert, und Modernisierung des Familienlebens heißt in der Genderperspektive des Familienberichts Überwindung der Geschlechterrollen. Familienleben mit Kindern sei „Vernetzungsarbeit der vielen Orte kindlicher Förderung“. Hier erhalten die Kindertagesstätten ihre Bedeutung. Sie sind die Knoten im Netz frühkindlicher Betreuungsorte. Die Familie ist nur noch ein Ort unter anderen. Sie überträgt die Verantwortung für die Betreuung der Kinder auf die Gesellschaft. Die Kindertagesstätten ermöglichen den Kindern Sozialisations- und Bildungsmöglichkeiten und den Eltern die Teilhabe am Erwerbsleben. Nicht mehr die Erziehung der Kinder steht im Zentrum des Familienlebens, sondern nur noch die Vernetzung der außerhäuslichen Erziehungsorte.

Eine neue Strategie im Kampf gegen Ehe und Familie und damit gegen Art. 6 GG hat die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ entwickelt, auf die die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und im Saarland die Schulen in allen Stufen und Fächern verpflichten wollen. Unter der Tarnkappe der Antidiskriminierung soll die Sexualkunde nicht nur aufklären und über verschiedene geschlechtliche Orientierungen informieren, sondern die Kinder aller Altersstufen zur Akzeptanz aller Sexualpraktiken erziehen. Uwe Sielert, der akademische Wortführer der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ hatte schon 2002 erklärt, diese Sexualpädagogik habe „Heterosexualität, Generativität und Kernfamilie zu ‚entnaturalisieren‘… und „Lust, Zärtlichkeit und Erotik … unabhängig von Ehe und Liebe in allen Altersphasen“ zu vermitteln („Gender Mainstreaming im Kontext einer Sexualpädagogik der Vielfalt“). Das Standardwerk seiner Schüler Elisabeth Tuider, Stefan Timmermanns u.a.  „Sexualpädagogik der Vielfalt“, 2. Aufl. Weinheim 2012, schlägt praktische Übungen für Schüler vor, die von der Konstruktion eines „Puffs für alle“ (S. 75) bis zum  Streicheln empfindlicher Körperteile im Unterricht (S. 178) reichen. Das Lernziel für die 7. Klasse lautet „Heterosexualität als Norm infrage stellen“ (S. 99).  Statt Sexualität zu kultivieren und ihren Wert und ihre Schönheit zu vermitteln zielt diese Sexualpadagogik unter der Tarnkappe der Vielfalt auf die Banalisierung der Sexualität und auf die Zerstörung von Ehe und Familie.   Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Rörig warnte, diese Sexualpädagogik sei übergriffig und eine Verletzung des Schamgefühls der Jugendlichen.

Die katholische Kirche ist, wie verschiedene Theologinnen, katholische Frauenverbände und das ZdK zeigen, nicht immun gegenüber den Anfechtungen der Gender-Ideologie. In seiner familienpolitischen Erklärung vom 20. Mai 2008 „Familienpolitik: geschlechter- und generationengerecht“ hat sich das ZdK mit etwas gewundenen Worten vom klassischen Familienverständnis verabschiedet und in seiner Erklärung zu Ehe und Familie vom 9. Mai 2015 ging es noch einen Schritt weiter.  Darin fordert es die „vorbehaltlose Akzeptanz des Zusammenlebens in festen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ und eine Segnung dieser Partnerschaften und „neuer Partnerschaften Geschiedener“. Die Kritik des  Kompendiums der Soziallehre der katholischen Kirche sowie der Päpste Benedikt XVI. und Franziskus an der Gender-Ideologie ist eindeutig. Sie setzt nicht das Glaubensbekenntnis voraus. Sie argumentiert auf der Basis des Naturrechts: „Gegenüber denjenigen Theorien, die die Geschlechteridentität lediglich als ein kulturelles und soziales Produkt der Interaktion zwischen Gemeinschaft und Individuum betrachten, ohne die personale sexuelle Identität zu berücksichtigen oder die wahre Bedeutung der Sexualität in irgendeiner Weise in Betracht zu ziehen, wird die Kirche … nicht müde, ihre eigene Lehre immer wieder deutlich zu formulieren: ‚Jeder Mensch, ob Mann oder Frau muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen. Die leibliche, moralische und geistige Verschiedenheit und gegenseitige Ergänzung sind auf die Güter der Ehe und die Entfaltung des Familienlebens hin geordnet. Die Harmonie des Paares und der Gesellschaft hängt zum Teil davon ab, wie Gegenseitigkeit, Bedürftigkeit und wechselseitige Hilfe von Mann und Frau gelebt werden.‘ Aus dieser Sichtweise ergibt sich die Verpflichtung, das positive Recht dem Naturgesetz anzugleichen, dem zufolge die sexuelle Identität als objektive Voraussetzung dafür, in der Ehe ein Paar zu bilden, nicht beliebig ist“.

Es bleibt die Frage, warum die Genderideologie überhaupt die Wirkung entfalten konnte, die sie in den vergangenen 25 Jahren entfaltet hat – auch innerhalb der katholischen Kirche. Um diese Frage zu beantworten, erscheint ein Rückblick um weitere 25 Jahre hilfreich. Anfang der 60er Jahre verbreitete sich die chemische Empfängnisverhütung, die sogenannte Anti-Baby-Pille, die den inneren Zusammenhang von Sexualität und Weitergabe des Lebens auseinander riss. Die Empfängnisfähigkeit der Frau wurde chemisch manipuliert. Die ganzheitliche Hingabe im Geschlechtsakt wurde amputiert. Es begann der rücksichtslose Umgang mit der menschlichen Natur, den die Umweltbewegung immer dann kritisiert, wenn er die außermenschliche Natur, Luft, Gewässer, Böden und Wälder, betrifft. Paul VI. versuchte, mit seiner Enzyklika Humanae Vitae (1968) den fatalen Auswirkungen dieser chemischen Manipulation entgegenzutreten, aber verschiedene Bischofskonferenzen haben dies mit eigenen „Erläuterungen“ konterkariert, die Deutsche Bischofskonferenz mit der Königsteiner Erklärung, die zurückzunehmen die deutschen Bischöfe trotz mehrfacher Aufforderungen der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. versäumt haben. Die Mehrheit der deutschen Moraltheologen wollte die Offenheit für die Empfängnis neuen Lebens im Geschlechtsakt gegen Humanae Vitae (Ziffer 11) so definieren, dass sie nicht jeden einzelnen Geschlechtsakt, sondern nur das eheliche Leben insgesamt bestimmt. Papst Franziskus hat in Amoris Laetitia noch einmal Humanae Vitae und den Katechismus bestätigt: „Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Es erscheint nicht als Abschluss eines Prozesses, sondern ist vom Anbeginn der Liebe als ein wesentliches Merkmal zugegen, das nicht abgeleugnet werden kann, ohne die Liebe selbst zu verkürzen. Von Anfang an wehrt die Liebe jeden Impuls ab, sich in sich selbst zu verschließen und öffnet sich einer Fruchtbarkeit, die sie über ihre eigene Existenz hinaus ausdehnt. So kann also kein Geschlechtsakt diese Bedeutung bestreiten, auch wenn aus verschiedenen Gründen nicht immer tatsächlich ein neues Leben gezeugt werden kann“.

IV. Wege aus der

Gender-Falle

Ich sehe vier Wege aus der Gender-Falle, vier strukturelle Maßnahmen, um den wichtigsten Lebensraum des Menschen zu stärken:

1. die Verteidigung, ja Verbesserung monetärer Transfers im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, 2. die Förderung einer sequentiellen statt einer simultanen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 3. die Einführung eines Familienwahlrechts und 4. eine Kinder berücksichtigende Reform der Alterssicherung.

1. Transferzahlungen für Familien sind unersetzbar. Sie sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und in das Humanvermögen der nächsten Generation, nicht soziale Stütze oder gar „Fallen“ für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Sie sind Hilfen, die der Familie die Wahrnehmung der ihr eigenen Aufgaben erleichtern. Kindergeld, Erziehungs- bzw. Elterngeld, Betreuungsgeld, Erziehungs- bzw. Elternzeit, Berücksichtigung von Ehe und Familie im Steuerrecht und Anrechnung von Erziehungszeiten im Rentenrecht sind deshalb notwendig. Sie werden erst dann der Erziehungsleistung gerecht, wenn sie nicht nur symbolisch sind wie das Betreuungsgeld, das nach heftigen Kontroversen 2013 beschlossen und 2015 vom Bundesverfassungsgericht mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes wieder gekippt wurde, sondern in Richtung eines Erziehungsgehaltes weiterentwickelt werden und Erziehung als Beruf anerkennen. Erst dann lassen sie der Familie die Freiheit, zwischen einem Familienmanagement – in der Regel durch die Mutter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes – und einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit zu wählen. Eine solche Weiterentwicklung der Transferzahlungen lässt sich auch nicht als Monetarisierung der Familienbeziehung oder als Marktunterwerfung der Familie denunzieren.

2. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ohne Frage ein zentrales Thema der Familienpolitik. Die Familienpolitik hat sich aber von jeder Fixierung auf die simultane Vereinbarkeit zu lösen. Wer den Bedingungen für die optimale Entwicklung des Kindes Rechnung trägt, kann nur zu dem Schluss kommen, dass die sequentielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kind gerechter ist. Die simultane kann aus vielfältigen Gründen für junge Eltern notwendig sein. Für Eltern, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse zu doppelter Erwerbstätigkeit gezwungen sind, die ihre Ausbildung oder ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben oder die – in gewiss seltenen Fällen – mit der Erziehung ihres Kindes dauerhaft überfordert sind, ist eine Kindertagesstätte eine große Hilfe. Wer aber Krippen funktionalisiert für die Arbeitsmarktpolitik, die Bildungspolitik oder die Genderpolitik, schadet der Familie. Wer mit Milliardeninvestitionen Anreizsysteme schafft, die die Krippenbetreuung so favorisieren, dass sie eo ipso die familiäre Betreuung von Kleinkindern bestrafen, schadet der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Eine Familienpolitik, die die sequentielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert, hat Müttern nach einer kinderbedingten Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit zu helfen, wieder in ihren früheren oder einen anderen Beruf einzusteigen.

3. Das Recht, in regelmäßigen Abständen die Regierenden zu bestimmen und dafür unter mehreren Kandidaten auswählen zu können, ist in der Demokratie das Privileg des Bürgers. Dieses Recht muss auch der Familie zuteilwerden. Welchem der verschiedenen Modelle eines Familienwahlrechts – Herabsetzung des Wahlalters, Mehrstimmenmodell oder Stellvertretermodell – der Vorzug gegeben wird, ist eine öffentliche Debatte wert. Nicht alle Modelle sind mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar. Aber es gibt ein Modell, das mit diesen Grundsätzen kompatibel ist. Auch Kinder sind Bürger, Angehörige der Civitas mit eigener Würde und eigenen Rechten. Bisher ist dieser Teil der Gesellschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Wahlrechtsmodell, mit dem sich diese Exklusion vermeiden lässt, ist ein Kinderwahlrecht, das die Eltern treuhänderisch bis zum Erreichen des gesetzlichen Wahlalters wahrnehmen, wie sie ja auch andere Rechte des Kindes z. B. auf Erziehung und Ausbildung treuhänderisch für das Kind regeln. Ein solches Familienwahlrecht würde der Verantwortung der Eltern für die Kinder entsprechen und den Bürgerstatus der Familie in den vergreisenden westlichen Gesellschaften stärken.

4. Das System der Alterssicherung beruht bisher auf einem Generationenvertrag. Er verpflichtet die jeweils erwerbstätige Generation, mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung unmittelbar die Generation der Rentner zu finanzieren. Angesichts der demographischen Entwicklung steht dieses System auf tönernen Füßen. Darüber hinaus ist dieses Rentensystem zu einem Gerechtigkeitsproblem geworden, da die Familien, die Kinder erziehen und in deren Ausbildung investieren, und somit für die Aufrechterhaltung des Generationenvertrages sorgen, selbst bei den zu erwartenden Rentenleistungen gegenüber den kinderlosen Erwerbstätigen benachteiligt werden. Dieses System lädt zum Trittbrettfahrerverhalten ein. Wer keine Kinder hat, kann durch umfangreichere Erwerbsbeteiligung noch höhere Rentenansprüche erwerben als derjenige, der Kinder erzieht. Im Auftrag der ansonsten nicht gerade familienfreundlichen Bertelsmann-Stiftung hat Martin Werding den Reformvorschlag gemacht, das umlagefinanzierte System der Alterssicherung durch ein neues System einer kinderbezogenen Rente zu ergänzen, das ebenfalls von allen Erwerbstätigen finanziert wird und allen Eltern im Rentenalter Leistungen gewährt, die von der Zahl ihrer Kinder abhängen. Der Beitrag zur umlagefinanzierten staatlichen Alterssicherung soll auf dem gegenwärtigen Niveau eingefroren werden. Dies würde auf Grund der demographischen Entwicklung zu einer beträchtlichen Senkung des Rentenniveaus führen. Diese Rente würde dann ergänzt durch eine „Kinderrente“, die Eltern mit drei und mehr Kindern ein Rentenniveau gewährleistet, das dem gegenwärtigen Niveau entspräche. Wer kinderlos ist oder weniger als drei Kinder hat, wäre gezwungen, die Basisrente durch private Vorsorge zu ergänzen. Die Reformen des Wahlrechts und der Rentenversicherung  könnten die Überzeugung, dass Ehe und Familie eine Ressource der Gesellschaft sind, stärken. Sie wären zusammen mit den anderen strukturellen Maßnahmen, den halbwegs gerechten Transferleistungen und der sequentiellen Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ein Mittel zum Schutz des wichtigsten Lebensraumes des Menschen und eines Ankers der Hoffnung, der Ehe und der Familie.