„nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“

Die Meinung, auf der vierten Generalversammlung des Synodalen Prozesses vom 8. bis 10. September 2022 seien einige Entscheidungen getroffen worden, die leicht reparabel seien, täuscht. Dr. theol. Peter Christoph Düren hat in der Tagespost vom 15. September in seinem Bericht „Wie eine goldene Brücke zur Falle für die Bischöfe wurde“ klargestellt, dass wir ein Schisma haben. Die Meinung, dass diese Entscheidungen leicht, d.h. auf der fünften Vollversammlung, revidiert würden, ist eher naiv.

Es geht hier u.a. um den Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“. Er wurde am 8. September mit großer Mehrheit beschlossen. Auch 45 Bischöfe stimmten zu, 10 Bischöfe votierten mit NEIN, fünf enthielten sich der Stimme.

Der o.a. Grundtext behandelt die Zulassung von Frauen zum Sakrament der Priesterweihe, die im Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ von Johannes Paul II. 1994 mit den Worten geregelt ist: „Dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“. Die Mehrheit der Synodalen, einschließlich mehr als zwei Drittel der Bischöfe, sahen sich daran nicht gebunden, weil die kirchliche Lehre der „Geschlechtergerechtigkeit“ widerspreche.

Die zustimmenden Bischöfe, die gegen den von ihnen abgelegten Treueid und die von ihnen unterschriebene „Professio fidei“ verstießen, bauten sich für ihre Zustimmung eine „Goldene Brücke“ mit dem Wortlaut: „Die Lehre von <Ordinatio Sacerdotalis> wird vom Volk Gottes in weiten Teilen nicht angenommen und nicht verstanden. Darum ist die Frage an die höchste Autorität in der Kirche (Papst und Konzil) zu richten, ob die Lehre von <Ordinatio Sacerdotalis> nicht geprüft werden muss: Im Dienst der Evangelisierung geht es darum, eine entsprechende Beteiligung von Frauen an der Verkündigung, an der sakramentalen Repräsentanz Christi und am Aufbau der Kirche zu ermöglichen. Ob die Lehre von <Ordinatio Sacerdotalis> die Kirche unfehlbar bindet oder nicht, muss dann verbindlich auf dieser Ebene geprüft und geklärt werden“.

Düren fragt: Handelt es sich bei der Anfrage der synodalen Mehrheit „um eine strafbare Appellation gegen eine Maßnahme des Papstes an ein ökumenisches Konzil (vgl. c. 1366 CIC)?

Zur Erinnerung:

In der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 1994 ist noch festgehalten, dass mit der o.a. päpstlichen Entscheidung „eine hilfreiche Klärung erfolgt, die für katholische Christen bindend ist“. Es gibt dogmatisch keinen Spielraum für neue Entscheidungen. Papst Franziskus hat diese Frage beantwortet: „Jesus Christus zeigt sich als der Bräutigam der Eucharistie feiernden Gemeinschaft in der Gestalt eines Mannes, der ihr vorsteht als Zeichen des einen Priesters“. (Querida Amazonia 101)

Auf die Frage, „ob die Lehre, die im apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ als endgültig zu halten vorgelegt wurde… als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist“, stellte die Glaubenskongregation bereits 1995 fest: „Ja. Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist insofern es zum Glaubensgut gehört. Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die vorliegende Antwort, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet“.

Was ein Papst als unfehlbar gelehrt hat kann keiner seiner Nachfolger gültiger Weise wieder zurücknehmen.

In der o.a. „Professio fidei“, dem Glaubensbekenntnis, das kirchliche Amtsträger seit 1989 vor der Übernahme eines Amtes ablegen müssen, heißt es: „Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird“. In den Erläuterungen dazu (Nr. 11) wird als Beispiel die „Lehrverkündigung über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe“ genannt. Im „Lehramtlichen Kommentar“ hat die Glaubenskongregation (Nr. 6) erklärt: Derjenige, der solche vorgelegte Lehren „leugnet, lehnt Wahrheiten der katholischen Lehre ab und steht deshalb nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“. Die Bischöfe, die zum Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ mit JA gestimmt haben, „stehen nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“.