Wie am 24. Februar mit dem Krieg in der Ukraine eine neue historiche Periode der Barbarei eingeläutet wurde, erleben wir aus der Sicht des Kirchenhistorikers Walter Brandmüller mit dem Synodalen Prozess ein Ereignis mit unübersehbaren historichen Folgen. Beten wir zu Gott um seine Hilfe!

In herzlicher Verbundenheit

Ihr Hubert Gindert

Kardinal Dr. Walter Brandmüller:

„Nun also hat der deutsche „Synodale Weg“ sein erstes Etappenziel erreicht. In den erarbeiteten Texten werden – wie zu erwarten – Forderungen erhoben, die im klaren Widerspruch zum authentischen katholischen Glauben, zur hierarchisch-sakramentalen Verfassung und zur verbindlichen Sittenlehre der Kirche stehen. All dies wurde mit großer Mehrheit „beschlossen“. Dass von diesen Ja-Stimmen nicht wenige von Bischöfen kamen, lässt den Ernst der Lage erkennen – und wirft grundsätzliche Fragen auf.

Nun hat es gewiss nicht mehr überrascht, unter den dort beschlossenen „Reformen“ die Abschaffung des Zölibats zu finden, ebenso wie die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion etc. All dies schwebt schon seit der – vom Heiligen Stuhl nie bestätigten – Würzburger Synode der Jahre 1971-1975 im Untergrund. Neu ist hingegen, dass praktizierte Homosexualität als sittlich erlaubt anerkannt wird. Dass nunmehr auch kein wirklicher Unterschied zwischen geweihten Bischöfen, Priestern, Diakonen und „nur“ Getauften und Gefirmten anerkannt werden soll, entspricht hingegen ganz der Lehre Martin Luthers. Das II. Vatikanische Konzil jedoch lehrt, dass das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum der Geweihten, sich vom Allgemeinen Priestertum der Getauften nicht bloß dem Grade, sondern dem Wesen nach unterscheidet. So also setzt die Frankfurter Versammlung eine zweitausendjährige Praxis und ein Allgemeines Konzil außer Kraft! Und fordert darüber hinaus auch, Frauen das Weihesakrament zu spenden – was in zweitausend Jahren niemals für möglich gehalten wurde, weil, wie Johannes Paul II. mit unfehlbarem Urteil festgestellt hat. die Kirche keine Vollmacht besitzt, Frauen das Weihesakrament zu spenden.

Dies, also, sind die spektakulären Forderungen der Frankfurter Weggenossen, die in den Kreisen des Funktionärskatholizismus ebenso lebhaften Enthusiasmus wie bei normalen Katholiken Entsetzen hervorgerufen haben.

Die beängstigende Frage drängt sich auf: Haben denn die all dies mitbeschließenden Bischöfe wirklich nicht wahrgenommen, dass sie sich damit in offenem Widerspruch zu Glaubenswahrheiten begeben haben, deren treue Bewahrung und Verkündigung sie mehrfach mit heiligem Eid geschworen hatten? Diese Frage von letztem existenziellem Ernst muss in aller Härte gestellt – und von jedem Bischof beantwortet werden. Darauf hat die Gemeinschaft der Gläubigen ein Recht!“…( Qu. kathnet)