Sexueller Missbrauch und kein Ende. Nach Köln und Aachen folgt jetzt Münster, und das ist nicht das letzte Bistum. Als im Herbst 2018 die MHG – Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (DBK) von ihr selbst in Auftrag gegeben wurde, war das Problem längst bekannt. Es konnte nicht verwundern, dass sich der mediale Druck ausschließlich auf unsere Kirche und nicht auf andere öffentliche Einrichtungen in staatlicher Verantwortung wie z. B. Kitas, Horte, Schulen, Internate, oder Behinderten – Einrichtungen… konzentrierte, aber die Bischöfe schwiegen dazu. Spätestens seit der Aufdeckung der Missetaten des amerikanischen Kardinals Theodore McCarrick wusste jedoch jeder Informierte, wie lange man schweigen kann, weil sexuelles Fehlverhalten als „Ausrutscher“ bewertet wurde. Das „System“ – gemeint ist die Kirche – hatte in diesem Punkt total versagt. Und das war nicht nur in den USA so, sondern auch in Deutschland. Aber allein der Verweis auf „Sünde des Systems“ oder „Sünde des Klerikalismus“ bleibt inakzeptabel, so lange man nicht nach dem „mea culpa“ fragt. Auch bei uns ist jahrelang eine ehrliche Aufklärung mehrfach, wenn überhaupt, nur widerwillig betrieben, verzögert oder vertuscht worden. Selbst die jetzige Lösung über die Höhe der finanziellen Entschädigung für die Opfer von sexuellem Missbrauch ist mit dem Höchstsatz von fünfzigtausend Euro blamabel, und man ist gespannt, woher jetzt die Mittel zur Finanzierung genommen werden.

Im Erzbistum Köln haben die Verwirrungen über die Aufarbeitung der Probleme sexuellen Missbrauchs „Hochkonjunktur“. Die Bistumsleitung erklärte, dass sie das Gutachten der Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl über sexuellen Missbrauch von Priestern in ihrer Diözese nicht kennt, kritisiert aber gleichzeitig dieses Gutachten und verweigert seine Veröffentlichung. Parallel hierzu werden aufgrund eines Sondergutachtens den früheren Bischöfen Höffner, Meisner, Tenhumberg (Münster) und dem aus dem Erzbistum Köln stammenden Hamburger Erzbischof Stefan Heße in der „Causa Pfarrer A.“ Vorwürfe wegen Vertuschung gemacht. Der Aachener Bischof Dieser dagegen lobt das Gutachten aus derselben Kanzlei für seine Diözese, wirft seinem Vorgänger Heinrich Mussinghoff Fehlverhalten vor und verlangt von ihm „ein Zeichen der Reue“. In einem persönlichen Gespräch habe er ihm den Rat gegeben, „keine juristischen Schritte gegen die Veröffentlichung des Gutachtens zu unternehmen“. Führt man als Bischof persönliche Gespräche, um anschließend die Öffentlichkeit über deren Inhalt zu informieren? Merkwürdig! Er selbst sieht eine Ursache für Missbrauchsfälle durch Priester im „Klerikalismus“, ohne den Begriff zu erläutern und in Zusammenhang mit dem beschriebenen Fehlverhalten zu bringen. Und wenn der Essener Bischof Overbeck bekennt, Schuld auf sich geladen zu haben, dann ist das ein erster wichtiger Schritt. In einem zweiten muss er aber die Frage beantworten, welche Folgen er daraus für sich zieht. Das hat er aber bisher nicht getan.

Es gibt ein weiteres Feld, auf dem Bischöfe in ihrem Wirken heute eine große Angriffsfläche bieten: Sie haben den klaren Auftrag zur Vermittlung von Glaubens – Wahrheiten ohne Wenn und Aber. Dagegen wird von einer größeren Zahl von ihnen in den Positionen und Ziel – Forderungen insbesondere im „Synodalen Weg“ massiv verstoßen. Jeder Bischof hat in seiner Weihe zum Bischofsamt 9 Weiheversprechen abgegeben, von denen hier 3 herausgegriffen werden sollen: Jeder Weihekandidat erklärt nämlich, dass er bereit ist, „das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden“, das „von den Aposteln überlieferte Glaubensgut…rein und unverkürzt weiterzugeben“ und am „Aufbau der Kirche, des Leibes Christi, mitzuwirken und …stets ihre Einheit zu wahren“. Kann man sich dann später in der Ausübung seines Amtes beliebig davon distanzieren oder entfernen? Kann der Bischof beispielsweise beim „Synodalen Weg“ in den Mittelpunkt seiner Ziele die Abschaffung des Zölibats stellen, den Ausbau der Genderideologie mit neu eingerichteten Diversity – Referaten in seinem Bistum und die Ordination von Frauen vorantreiben oder auch Beschlussfassungen zulassen, die der kirchlichen Lehre widersprechen? Papst Johannes Paul II. hat 1994 bezüglich der Weihe von Frauen unter Bezug auf eine frühere Erklärung der Glaubenskongregation die Gläubigen ermahnt, „die Ablehnung der Frauenordination als endgültig zu betrachten“. Zur Unterstützung ihrer davon abweichenden Argumente bieten uns einige Bischöfe heute sehr selbstbewusst an: „Jesus Christus ist Mensch und nicht Mann geworden“ (Bischof Heße). Es gibt „eine große Ungeduld und Unverständnis“ unter Frauen über ihre Rolle in der Kirche“ (Bischof Neymeyr). „Die Diskussion (über Frauen zum Weiheamt) ist durch ein Papier nicht zu ersticken“ (Erzbischof Heße) oder schließlich: „Im Gottesvolk werden die Argumente für das „Nein“ zur Frauenordination nicht mehr angenommen“ (Bischof Bätzing). Auch die Schöpfungstheologie, dass Gott Mann und Frau erschaffen und damit Vorgaben zur heterosexuellen Ehe gemacht hat, wird unterschlagen, und auf Ablehnung der „Ehe für alle“ sowie auf ein überzeugendes Plädoyer für den Erhalt christlicher Familien mit Vater, Mutter und Kindern warten viele Gläubige vergebens.

In der Politik gibt es Abberufungen von Ministern oder persönliche Rücktritte aus unterschiedlichen  Gründen. Auch bei Vorständen, Aufsichtsräten und Direktoren von staatlichen oder kirchlichen Institutionen gibt es beides. Warum eigentlich bleibt die Frage eines persönlichen Rücktrittsbegehrens eines Bischofs tabu – selbst vollziehen kann er einen Rücktritt ja nicht -? Ich hielte es bei gravierendem Fehlverhalten, Überforderung im Amt, inakzeptablem Lebenswandel oder bei eindeutiger Negation seiner Weiheversprechen für angebracht. Bischöfe haben in ihrem Weiheamt eine hohe persönliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Jeder, der ein Führungsamt innehatte weiß, wie schnell man einer medialen Hatz oder einem sogar die Grenzen von Fairness überschreitendem Investigationsjournalismus unterworfen werden kann. Dem darf man keine Chance geben. Deshalb muss auch ein Bischof bereit sein, seinen Rücktritt anzubieten, wenn er gerechtfertigt ist. Das wäre ein Beweis für Übernahme von persönlicher Verantwortung in einer Krise, vorbildliches Verhalten und damit ein herausragendes Zeichen der Glaubwürdigkeit an die Adresse der Gläubigen. Vielleicht können die Bischöfe ja einmal über diese Frage ernsthaft nachdenken und selbst einen Katalog entwerfen mit berechtigten Gründen für ein mögliches Rücktrittsangebot. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat Erzbischof Heße mit seinem Brief nach Rom und dem Hinweis, er könne nicht „Richter in eigener Sache“ sein, bereits getan. Ein solcher Schritt eröffnet eine konkrete Möglichkeit der Wiedergewinnung von zerstörtem Vertrauen. Jede Form von Hilfe für in ihren schwierigen Ämtern bedrängte Bischöfe, wenn sie gewünscht wird und berechtigt ist, soll gewährt werden. Ich bete auch gerne für unsere Amtsträger, weil ich weiß, was Führungsaufgaben sind und was die Übernahme von Verantwortung, auch gegenüber der Öffentlichkeit, bedeutet. Aber das allein genügt nicht. Bei Bischöfen stellt eine Vertuschung von sexuellen Missbrauchsfällen und eine Situation, in der sie das Evangelium von Jesus Christus nicht mehr „treu und unermüdlich verkünden“, das von den „Aposteln überlieferte Glaubensgut… nicht mehr rein und unverkürzt“ weitergeben oder bei einem mit dem Weiheamt nicht mehr zu vereinbarendem Lebenswandel ein solch schweres Fehlverhalten dar, dass die Bereitschaft zu einem Rücktritt die Folge sein müsste. Eine solche Haltung könnte einen entscheidenden Anteil daran haben, das zerstörte Grundvertrauen in unsere Kirche und ihre Hirten wieder zurückzugewinnen.

 

 

Der Autor ist Ministerpräsident a. D. und Mitglied im Kuratorium des Forums Deutscher Katholiken