Es gibt keinen Anspruch auf Organe anderer Menschen!
Darauf zielt aber der Gesetzentwurf (Drucksache 19/ 11096) zur Neuregelung der Organspende.

Wer sich bei der angestrebten Widerspruchslösung nicht rechtzeitig und klar dagegen ausgesprochen hat, dessen Organe stehen bei einem festgestellten Hirntod für die Organentnahme zur Verfügung.
Der Mensch wird so zum Spendenpotential und zu einem menschlichen Ersatzteildepot herabgewürdigt.
Das widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, sowie dem Selbstbestimmungsrecht, das ansonsten vehement gefordert wird.

Welche Gefühle müssen bei Menschen auf der Intensivstation aufkommen, wenn sie sich erinnern, dass sie keinen Widerspruch eingelegt haben? Wenn der Gesetzentwurf zum Gesetz würde, wird auch der Druck auf Ärzte und Krankenhäuser zur Organentnahme steigen.

Der Mensch ist bei einem Hirntod nicht tot. Er wird vielmehr für die Organentnahme am Leben erhalten.
Die massive Verabreichung von Schmerzmitteln vor der Organentnahme verrät den wahren Sachverhalt.

Es fehlt weithin in der Bevölkerung an Aufklärung über den Inhalt des Gesetzentwurfs.
Diese muss nach unserem Demokratieverständnis der Abstimmung im Bundestag vorausgehen!

Die humanitären Appelle von Abgeordneten für eine Bereitschaft zur Organentnahme, die sich andererseits weigern, eine Abtreibungsregelung zu revidieren, die jedes Jahr hunderttausend Kindern, gesetzwidrig, aber straffrei, das Leben wegnimmt,
klingt merkwürdig hohl.

 Das „Forum Deutscher Katholiken“ lehnt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende ab.

 Prof. Dr. Hubert Gindert, Vors. des „Forums Deutscher Katholiken“